Der Zoll beschlagnahmt im Internet gekauften Alkohol an der Grenze.Viele Unternehmen, die Alkohol in Schweden über das Internet vertreiben, haben ihre Tätigkeit aufgegeben. Dies stellt die oberste Zollbehörde in einer Studie fest. Im vergangenen Jahr boten rund 30 Firmen Alkoholika zu günstigeren Preisen aus dem Ausland an. Ende November entschied der Europäische Gerichtshof, dass bei Alkoholimporten die Steuer im eigenen Land nur dann entfällt, wenn der Käufer die Ware persönlich einführt. Damit entfiel die Möglichkeit, alkoholische Getränke über Bestellungen im Internet aus dem Ausland liefern zu lassen und so die nationale Steuer zu umgehen. Das Urteil war für Schweden von besonderer Bedeutung, weil der Staat das Monopol für den Handel mit Alkohol innehat und ihn höher besteuert als die meisten anderen EU-Länder.
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)