Papierkram bei Hauskauf ohne Makler
Papierkram bei Hauskauf ohne Makler
Hallo alle,<p>es ist soweit, wir stehen kurz vor Kauf eines Hauses in Schweden. Es ist aber alles bis jetzt privat abgewickelt worden, also kein Makler oder ähnliches.<p>Welche Behördengänge sind notwendig, welche Unterlagen und sonstiger Kleinkram? Vielen Dank für Eure Hinweise.<br>Gibt es Fallstricke, auf die wir achten sollten?<p>Danke!<br>Chris
Re: Papierkram bei Hauskauf ohne Makler
: Hallo alle,<p>: es ist soweit, wir stehen kurz vor Kauf eines Hauses in Schweden. Es ist aber alles bis jetzt privat abgewickelt worden, also kein Makler oder ähnliches.<p>: Welche Behördengänge sind notwendig, welche Unterlagen und sonstiger Kleinkram? Vielen Dank für Eure Hinweise.<br>: Gibt es Fallstricke, auf die wir achten sollten?<p>: Danke!<br>: Chris<p>Hi Chris,<p>wir haben uns im Herbst 99 ein Haus gekauft; Makler ist weder Hindernis noch Fallstrick oder Kostenfaktor, da nach schwedischem Recht der Verkäufer den Makler bezahlt. Dieser hat dennoch die Pflicht, alle beteiligten Parteien unparteiisch aufzuklären (ähnlich wie bei uns der Notar). Seine Aufgaben sind gesetzlich festgeschrieben. Außerdem wickelt er den Papierkram komplett ab. Wir haben den Hauskauf über Makler als sehr hilfreich empfunden.<br>Ansonsten ist alles so ähnlich wie bei uns: es gibt ein Grundbuchamt, dort gibt es Grundbuchauszüge (Kriegt ein Makler online!). Bei der Gemeinde zahlt man die Strassenreinigung, Müllabfuhr etc., wird alles vom Makler geregelt.<br>Darüberhinaus hat "unser" Makler sich für einen geringen Betrag (Fuffi oder so) auch noch um Handwerker für uns bemüht.<br>Der schwedische Makler hat aufgrund seiner gesetzlichen Verplichtungen (eine Art Ersatznotar) einen besseren Ruf als deutsche Makler, die oft den Ruch des Rosstäuschers haben.<br>Mein Fazit: ohne profundeste Schwedischkenntnisse kein Hauskauf ohne Makler.<p>Hälsningar<p>Michael<p>
Grundbucheintrag
Hallo<p>Also innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags muss man den Grundbucheintrag vornehmen. Dieser heisst auf schwedisch "lagfart".<p>Zuständig ist das Grundbuchamt, schwedisch "Inskrivningsmyndigheten". Das Grundbuchamt ist dem jeweiligen Amtsgericht, schwedisch "Tingsrätt" angegliedert, zu dessen Gerichtsbezirk die gekaufte Immobolie gehört.<p>Für den Grundbucheintrag ist die Vorlage eines gültigen Kaufvertrags ("köpebrev") vorgeschrieben.<br>In dem muss stehen:<p>Verkäufer<br>Käufer<br>Genaue amtliche Bezeichnung der Immobilie ("fastighet")<br>Kaufsumme ("köpeskilling")<p>Wenn diese Daten und alle nötigen Unterschriften vorhanden sind, dann ist der Kaufvertrag gültig. Mit diesem Kaufvertrag kann der Grundbucheintrag an der oben erwähnten Behörde beantragt werden.<p>Ich mache das im Augenblick mit einem Grundstück, das ich gekauft habe.<p>Die Formalitäten mit der Registrierung bei der örtlichen Steuerbehörde (Lokala Skattekontoret) kenne ich noch nicht, werde sie aber bald kennenlernen.<p>Die Grundsteuer heisst "fastighetsskatt".<p>Gruss von <p>Odin<br>Aus Nyköping<p>
Re: es hat alles bestens funktioniert
Zur Info: Wir haben das Haus gekauft, und es ist alles gut gegangen. Der Verkäufer hat uns bestens betreut und uns sehr bei den Formalitäten geholfen! So hat er sich das Geld für den maklare gespart.<br>