Ab Mai dieses Jahres wird es in Schweden Eigentumswohnungen geben. Diesen Beschluss hat der Reichstag gefasst. Der Besitzer einer Eigentumswohnung kann seine Wohnung eigenständig verpfänden, vermieten oder einer anderen Person überlassen. Dies ist bei den bisher in Schweden existierenden Wohnformen, dem hyresrätt (Mietrecht) und dem bostadsrätt (Wohnrecht), nicht möglich. Wer ein Wohnrecht erwirbt, kauft sich lediglich in eine Wohngesellschaft ein.
>>ganzer Artikel
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)