Wie einige vielleicht wissen, lebt mein Mann bereits in Schweden und ich beabsichtigte natürlich nachzukommen. Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, per E 303- Formular seinen Arbeitslosengeldanspruch für drei Monate mitzunehmen. Da ich bislang seit 9 Jahren ungekündigt tätig bin und mein Arbeitgeber sich weigerte, mich zu kündigen, stellte sich die Frage für mich nicht. Über das AA habe ich aber erfahren, dass eine Sperre wohl nicht verhängt werden darf, wenn man kündigt, um seinem entfernt lebenden Ehepartner zufolgen (Familienzusammenführung). Bei einem Beratungsgespräch wurde mir aber von der Mitarbeiterin gesagt, dass sie von so etwas noch nie gehört hat uns dich das auch nur als Kann-Leistung vorstellen kann.
Jetzt muss mein Arbeitgeber allerdings "Personalkosten reduzieren" und bat mir an, mich auf Wunsch betriebsbedingt zu kündigen. Meine Frage ist jetzt, was sich für mich günstiger. Ich befürchte nämlich, dass das AA mich auffordert, gegen die betriebsbedingte Kündigung zu klagen bzw. mich erstmal 1 Monat lang versuchen wird, mich in irgendwelche Maßnahmen zu stecken.
Vielleicht kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wie die Gewährung von E 303 am ehesten zu erhalten ist: per betriebsbedingter Kündigung oder Eigenkündigung aufgrund Familienzusammenführung? Ich hab Bedenken, dass das AA bei Eigenkündigung sich daran stößt, dass ich ja ins Ausland gehe und dem dt. Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und bei der betriebsbedingten Kündigung nach 9 Jahren verlangt, dagegen zu klagen.
