mal wieder E 303

Von Auswanderern für Auswanderungswillige! Alle Fragen zu Planung und Durchführung, zu Umzug, Integration und Umgang mit den Behörden. Interessante Erlebnisse und Tipps der Expats.
Link zum Portal: https://www.schwedentor.de/auswandern-leben
Dragonheart1976
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 34
Registriert: 13. August 2008 10:11
Schwedisch-Kenntnisse: fließend
Lebensmittelpunkt: Schweden

mal wieder E 303

Beitrag von Dragonheart1976 »

Hallo!

Wie einige vielleicht wissen, lebt mein Mann bereits in Schweden und ich beabsichtigte natürlich nachzukommen. Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, per E 303- Formular seinen Arbeitslosengeldanspruch für drei Monate mitzunehmen. Da ich bislang seit 9 Jahren ungekündigt tätig bin und mein Arbeitgeber sich weigerte, mich zu kündigen, stellte sich die Frage für mich nicht. Über das AA habe ich aber erfahren, dass eine Sperre wohl nicht verhängt werden darf, wenn man kündigt, um seinem entfernt lebenden Ehepartner zufolgen (Familienzusammenführung). Bei einem Beratungsgespräch wurde mir aber von der Mitarbeiterin gesagt, dass sie von so etwas noch nie gehört hat uns dich das auch nur als Kann-Leistung vorstellen kann.

Jetzt muss mein Arbeitgeber allerdings "Personalkosten reduzieren" und bat mir an, mich auf Wunsch betriebsbedingt zu kündigen. Meine Frage ist jetzt, was sich für mich günstiger. Ich befürchte nämlich, dass das AA mich auffordert, gegen die betriebsbedingte Kündigung zu klagen bzw. mich erstmal 1 Monat lang versuchen wird, mich in irgendwelche Maßnahmen zu stecken.

Vielleicht kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wie die Gewährung von E 303 am ehesten zu erhalten ist: per betriebsbedingter Kündigung oder Eigenkündigung aufgrund Familienzusammenführung? Ich hab Bedenken, dass das AA bei Eigenkündigung sich daran stößt, dass ich ja ins Ausland gehe und dem dt. Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und bei der betriebsbedingten Kündigung nach 9 Jahren verlangt, dagegen zu klagen.

:danke:

bjoerkebo

Re: mal wieder E 303

Beitrag von bjoerkebo »

Also ich bin damals im Oktober betriebsbedingt gekuendigt worden und sind dann im Jahnuar drauf nach Schweden.
Ich hatte keine Probleme mit dem A-amt und bekam auch E-303.
Wenn das A-amt an der betriebsbedingten Kuendigung zweifeln sollte kannst du sie ja an deinen Arbeitgeber weiterverweisen,dann kann er erläutern wieso er dich kuendigt,oder etwa nicht?!
Wenn du sowiso nach Schweden ziehst kann es doch eigendlich egal sein,wenn du dann eher eine Chanse au E-303 hat ist das doch umso besser.....

Benutzeravatar
Dine
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 31
Registriert: 14. Februar 2007 12:31

Re: mal wieder E 303

Beitrag von Dine »

Hej,
ich hatte auch keine Probleme. Allerdings ist es so, dass du eine bestimmte Zeit nach der Kündigung noch in DE bleiben musst. Du kannst also nicht am letzten Arbeitstag nach Schweden auswandern. Du musst, (ich glaube) 30 Tage nach Kündigung noch in DE verfügbar sein.
Bei mir haute es genau hin, deswegen gab es keine Probleme.

Benutzeravatar
Haro
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied
Beiträge: 282
Registriert: 26. April 2008 22:05
Schwedisch-Kenntnisse: Grundkenntnisse
Lebensmittelpunkt: Schweden
Kontaktdaten:

Re: mal wieder E 303

Beitrag von Haro »

Hejsan Dragonheart,

wenn Du nach Schweden gehst lass Dir außer dem Formular E303 auch das Formular E301 von deinem Arbeitsamt aushändigen. Das kann auch sehr nützlich sein. Da Du in Deutschland ja länger als 5 Jahre einbezahlt hast, hast Du ja gewisse Ansprüche erworben die in dem E301 eingetragen werden. Wenn Du dann innerhalb der ersten zwei Jahre in Schweden gearbeitet hast und erneut arbeitlos wirst hast Du 300 Tage lang Anspruch auf ein Tagegeld von der A Kassan was bis zu einer höhe von Glaube :roll: 350 kr am Tag sein kann.
Wir haben auf der Seite http://www.h-y-kehne.de.tl/Die-Formalit.ae.ten-ar-.htm auch einen Link zu der Erklärung des E303 und E301.
Das ist zwar nicht so viel aber das Geld kann einem mal aus der Patsche helfen wenn es eng werden sollte. :)
Ansonsten wünsche ich Dir/euch viel Glück und Spaß bei deiner/eurer Familienzusammenführung.

Gruß aus Småland :flagge:
Harald
Man muss dem Leben nur gelassen folgen und ihm ein Höchstmaß an Freude entnehmen.

http://www.ferienhaus-smaland.se

oldschwede
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied
Beiträge: 100
Registriert: 11. März 2008 18:49
Schwedisch-Kenntnisse: praktisch keine
Lebensmittelpunkt: Schweden
Kontaktdaten:

Re: mal wieder E 303

Beitrag von oldschwede »

wegen dem eventuell drohenden einem monat

es gibt gewisse eugesetzte zwecks !!famillien-zusammenführung" die genau diesen monat auschliesen.

Benutzeravatar
DomDom
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 7. Dezember 2008 19:03
Schwedisch-Kenntnisse: praktisch keine
Lebensmittelpunkt: Sonstiges Welt

Re: mal wieder E 303

Beitrag von DomDom »

:danke:

WO finden wir denn die, falls wir die dem Bearbeitenden vor die Nase halten müssen !?!
Lycka till

Upplandskarl
Neuling
Neuling
Beiträge: 7
Registriert: 12. August 2008 19:38
Schwedisch-Kenntnisse: Grundkenntnisse
Lebensmittelpunkt: Schweden

Re: mal wieder E 303

Beitrag von Upplandskarl »

Hej,

ich bin letztes Jahr genauso nach Schweden gereist. D.h. Mein Mann hat in Schweden schon seine Arbeitsstelle angetreten und ich habe meinen Job zum 31. Mai gekuendigt und bin mit E303 ohne Wartezeit/Sperre usw. am 01.06. in Schweden eingereist.

Ich habe meinen Job gekuendigt und bin dann sofort zum Arbeitsamt und habe mich zum 01.06. arbeitslos gemeldet. Das E303 wurde beantragt und bewilligt und das hat alles geklappt wie am Schnuerchen. Wichtig ist: Kuendigen und dann gleich zum Arbeitsamt. Meine Sachbearbeiterin beim Amt hat damals auch etwas von 4 Wochen Wartefrist geredet (wäre u.a. eine Voraussetzung fuer E303), nachdem ich ihr aber gesagt habe, dass wir schon die Wohnung gekuendigt haben usw., wollte sie nix mehr von dieser Wartefrist wissen und war sehr entgegenkommend und hilfsbereit.

Das nennt sich beim Arbeitsamt "Zuzug zum Ehepartner", d.h. diese 4 wöchige Wartefrist "muss" nicht eingehalten werden. Das Arbeitsamt hat mich gefragt, wann ich gedenke auszureisen, damit sie mir das Formular E303 entsprechend ausfuellen können. Ich habe das Formular dann 2 Tage vor meiner Ausreise abgeholt.
Jedoch wird vom Arbeitsamt auf dem Formular ein Termin angeben, bis zu dem Tag muss Du Dich spätestens beim schwedischen Arbeitsamt mit dem Formular melden. Bei mir war das glaub ich 1 Woche zwischen Ausstellung des Formulars und spätester Meldetermin beim schwedischen Arbeitsamt.

Schau mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... engeld.pdf

Also definitiv: Du kannst Deinen Job kuendigen ohne diese sogenannte 3 Monatssperre zu bekommen, denn "Zuzug zum Ehepartner", dann meldest Du Dich arbeitslos und reist mit dem E303 aus. Diese 4 wöchige Wartefrist ist so zu verstehen: Du musst min. 4 Wochen arbeitslos sein um mit E303 ausreisen zu können. Da glaub ich aber, dass das eine individuelle Entscheidung ist (bei mir war das erst auch ein Thema, was dann aber ganz schnell vom Tisch war - Wohnungskuendigung usw.). Dann meldest Du Dich in dem vom Deutschen Arbeitsamt vorgegeben Zeitraum beim schwedischen Arbeitsamt, da wirst Du dann registriert und das einzigste was Du dann noch machen musst am Ende eines jeden Monats zum Arbeitsamt in Schweden gehen und Dir den Auszahlungsbeleg abholen (3 Monate lang). Das wars....

Dennoch, wie schon vorher ein anderes Mitglied geschrieben hat. Lass Dir auch gleich das E 301 Formular in Deutschland mitgeben. Das bescheinigt Dir die Versicherungszeiten in Deutschland - wichtig fuer die Arbeitslosenversicherung in Schweden (da musst Du Dich selber anmelden). Falls Du arbeitslos wirst in Schweden, werden dann anhand dieses Formulars Deine Zeiten in Deutschland mit angerechnet beim Arbeitslosengeld.

Hoffe ich konnte helfen


LG

Danja

Benutzeravatar
DomDom
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 7. Dezember 2008 19:03
Schwedisch-Kenntnisse: praktisch keine
Lebensmittelpunkt: Sonstiges Welt

Re: mal wieder E 303

Beitrag von DomDom »

Hejsan Danja :D

Tack för tipsen !

Das meiste wussten wir schon ! Aber der tip mit der wohnungskündigung ist echt gut.

Kanske, der funzt bei Berliner AA

Tack så mycket

:smt006
Lycka till

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema