Dietmar hat geschrieben:
"
Svenskt studiestöd
Om du är utländsk medborgare och vill studera med svenskt studiestöd, dvs. studiemedel eller rekryteringsbidrag gör vi en särskild prövning i två steg. Vi prövar först om du har rätt till svenskt studiestöd i allmänhet, så kallad grundläggande rätt.
Om du är medborgare i Europeiska unionen (EU) eller ett land som omfattas av avtalet
om det europeiska ekonomiska samarbetsområdet (EES) kan din ansökan också komma att prövas enligt EG-rätten."
--> Weiter
Man kann dort auch ein Formular ausfüllen, um das Recht auf Beitrag prüfen zu lassen. Hier noch eine interessante Frage aus der dortigen FAQ:
Kurz gesagt: Wer mit einem schwedischen Partner seit mindestens zwei Jahren "sambo" ist, in Schweden wohnt (mit P-Nummer), kann Studienunterstüzung bekommen.
Ich bin Deutscher. Meine Frau kommt aus einem NICHT-EU-LAND.
Wir sind fast 5 Jahren verheiratet und wohnen seit viereinhalb Jahren
zusammen (ja, richtig, erst geheiratet und dann zusammengezogen).
Seit anderthalb Jahren hat sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
in Deutschland und schon länger eine unbefristete und unbeschränkte
Arbeitserlaubnis.
Der Fall ist also etwas komplizierter.
So bald wir in Schweden wohnen, könnte sie studieren? Oder müssten
wir eine Zeit abwarten? (Wir sprechen beide Schwedisch so gut, dass
wir ausschließlich Schwedisch miteinander sprechen können.)
Eine ähnliche Frage zum Thema Elterngeld. Muss man eine Zeit lang
in Schweden gewohnt haben, bevor man so etwas bekommen kann?
Gibt es auch einen Sockelbetrag, falls man vorher nicht gearbeitet hat?
Oder wenn das Kind in Deutschland geboren worden ist, könnte man
nach einem Umzug weiterhin kassieren? (Dies ist eher eine Frage nach
dem sehr neuen deutschen Recht, nicht nach dem schwedischen Recht.
Wir wollen nicht doppelt kassieren, wollen aber auch nicht leer ausgehen,
falls das Kind kurz vor dem Umzug kommt.)
Alla dessa dagar som kom och gick, inte visste jag att det var livet.
---Stig Johansson