Der Antrag auf politisches Asyl des Mannes war als unbegründet abgelehnt worden, bevor die Krankheit des Mannes entdeckt wurde. Von der gesetzlichen Möglichkeit, aufgrund schwerer Krankheit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu gewähren, hat die Behörde keinen Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiter der Behörde haben es gegenüber dem schwedischen Rundfunk abgelehnt, die Gründe für ihren Beschluss darzulegen.
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)