(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Kindergärten mit Nachtdienst nicht obligatorisch
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Kindergärten mit Nachtdienst nicht obligatorisch
Wer Spät- und Frühschichten schiebt, hat kein Anrecht drauf, seine Kinder während der Arbeitszeit im kommunalen Kindergarten unterzubringen. Auch nach dem neuesten Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts bleibt alles beim Alten: die Gemeinden sind nur zur Kinderbetreuung zur Bürozeit verpflichtet. Die Angestelltengewerkschaft TCO fordert nun eine Änderung der Gesetze.