JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
- svenska-nyheter
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JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
Die Polizei darf EU-Bürger, die in Schweden als Prostituierte arbeiten, auch schon vor der üblichen Aufenthaltsfrist von drei Monaten ausweisen. Dies hat nach Meldungen des Schwedischen Rundfunks der Justizombudsmann entschieden.
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(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)
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dalarna
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Re: JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
finde ich ja spannend, das ein Ombudsmann Entscheidungen treffen kann/darf.svenska-nyheter hat geschrieben:Die Polizei darf EU-Bürger, die in Schweden als Prostituierte arbeiten, auch schon vor der üblichen Aufenthaltsfrist von drei Monaten ausweisen. Dies hat nach Meldungen des Schwedischen Rundfunks der Justizombudsmann entschieden.
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- HeikeBlekinge
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Re: JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
Warum lebst du eigentlich in Schweden, wenn du nur noch schlechtes
an diesem Land auszusetzen hast!?
Alle deine Beiträge erscheinen mir teilweise etwas paranoid - sorry.
an diesem Land auszusetzen hast!?
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www.lilla-koksgarden.se
>Wer wenig weiß redet viel, wer Wissen hat wird neugierig, wer viel Wissen hat schweigt<
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Re: JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
Etwas?HeikeBlekinge hat geschrieben:Warum lebst du eigentlich in Schweden, wenn du nur noch schlechtes
an diesem Land auszusetzen hast!?
Alle deine Beiträge erscheinen mir teilweise etwas paranoid - sorry.
Wer seine Träume erfüllen will, muss erst einmal aufwachen
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vibackup
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Re: JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
Oh ja, das darf diese Behörde, in allerhöchstem Grad, und kann alle Entscheidungen schwedischer Behörden aufheben.dalarna hat geschrieben:finde ich ja spannend, das ein Ombudsmann Entscheidungen treffen kann/darf.
Der JO ist in Schweden die höchste juristische Berufungsinstanz in einer Klage gegen die Behörden.
Hier findest du mehr Informationen:
http://sv.wikipedia.org/wiki/Justitieombudsmannen
http://www.riksdagen.se/Sa-funkar-riksd ... udsmannen/
//M
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dalarna
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Re: JO: Polizei darf Prostituierte ausweisen
Hallo,vibackup hat geschrieben:finde ich ja spannend, das ein Ombudsmann Entscheidungen treffen kann/darf.
Oh ja, das darf diese Behörde, in allerhöchstem Grad, und kann alle Entscheidungen schwedischer Behörden aufheben.
Der JO ist in Schweden die höchste juristische Berufungsinstanz in einer Klage gegen die Behörden.
Hier findest du mehr Informationen:
http://sv.wikipedia.org/wiki/Justitieombudsmannen
http://www.riksdagen.se/Sa-funkar-riksd ... udsmannen/
//M
danke, Die Links kenne ich und muss sagen, liest sich alles wirklich wunderbar.
der JO könnte man als ein Mittelsmann bezeichnen, mehr aber auch nicht.
hatten vor längerer Zeit brieflichen Kontakt zu selbigem gesucht. Kurze Antwort sinngemäß: Kann nichts machen.
Hört sich nicht gerade sehr "kompetent" an.
Hallo Hanjo,
herzlichen Dank für deine Analyse meines psychatrischen Zustands. Gott sei Dank habe ich meinen Leibarzt zu Hause.
Habe an anderen Stellen schon meine Beweggründe dargelegt. Hast diese scheinbar nicht gefunden.
http://www.schwedentor.de/forum/nackte- ... 32407.html
