(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Handelsministerin versäumte Anmeldefrist
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Handelsministerin versäumte Anmeldefrist
Maria Borelius Handelsministerin Maria Borelius steht unter dem Verdacht, gegen die Regeln des Zentralen Aufsichtsamts für Kredit- und Versicherungswesen verstossen zu haben. Borelius hatte im September Aktien an einem Unternehmen verkauft, in dessen Vorstand sie sass und war verpflichtet, der Behörde den Verkauf innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. Der Ministerin droht nun eine Verspätungsgebühr von umgerechnet zirka 1 500 Euro. Borelius hat jetzt mitgeteilt, der Herbst sei eine hektische Zeit für sie gewesen und sie sei bereit, die Strafgebühr zu entrichten.