(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Gesetz zu Haushaltsdiensten vorgelegt
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Gesetz zu Haushaltsdiensten vorgelegt
Die Regierung hat dem Reichstag nun offiziell ihren Gesetzentwurf zur Besteuerung von Haushaltsdiensten vorgelegt. Der Entwurf soll am 01. Juli in Kraft treten und sieht Steuererleichterungen von bis zu 50 Prozent des gezahlten Lohnes vor. Voraussetzung ist, dass die betreffende Dienstleistung im häuslichen Bereich des Auftraggebers ausgeführt wird. Maximal können umgerechnet 5.400 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Das Gesetz umfasst Dienstleistungen wie Putzen, Babysitting oder leichte Gartenarbeit. Die Regierung plant mit dem Gesetz die Schwarzarbeit auf diesem Sektor zu verringern.