Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
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Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
In Schweden wurden die ersten Personen wegen der Handhabung eines Mobiltelefons bei Autofahren verurteilt. Ein Fahrer aus Nyköping wurde erwischt, als er sein Handy aus der Tasche ziehen wollte und das Auto dabei ins Schlingern geraten war.
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(Diese Schweden-Nachricht stammt von SR International. Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden.)
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Bin ja für ein generelles Handyverbot am Steuer aber hier würde mich die Beweisführung mal interessieren. Obwohl die Überschrift einen anderen Inhalt vermittelt, als der Text. Aus der Tasche gezogen oder telefoniert? Verwirrend...
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Das ist eine Sache, die ich im Land der Sicherheitsfanatiker nie verstehen werde. Daß das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung noch erlaubt ist.
Was ich schon für Sicherheitskurse hinter mich gebracht habe, wie ich auf sicheres Verhalten getrimmt wurde, welche teure Arbeits(sicherheits)kleidung ich gestellt bekomme, mir verboten wurde mit einer abgelaufenen Rettungsweste in wassernähe zu arbeiten.
Für diese Aufmerksamkeit des Arbeitgebers, Fabrik- oder Hafenbetreibers, Baustellenleiters bin ich sehr dankbar, ist ja auch meine Gesundheit.
Aber auf der Autobahn gilt dieser hohe Sicherheitsstandart nicht. Dabei ist es technisch kein Ding, sicher eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.
Was ich schon für Sicherheitskurse hinter mich gebracht habe, wie ich auf sicheres Verhalten getrimmt wurde, welche teure Arbeits(sicherheits)kleidung ich gestellt bekomme, mir verboten wurde mit einer abgelaufenen Rettungsweste in wassernähe zu arbeiten.
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Aber auf der Autobahn gilt dieser hohe Sicherheitsstandart nicht. Dabei ist es technisch kein Ding, sicher eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.
- tjejen
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Nicht das Telefonieren ist strafbar, sondern in S machst du dich dann strafbar wenn die Handhabung des Telefons dein Fahren beinträchtigt. Ob du telefonierst oder dich mit dem Telefon nur mal eben kratzt ist also unerheblich. Kannst du dabei "vorbildlich fahren" isses erlaubt, ist dein Fahrstil sichtbar beeinflusst, isses nicht erlaubt...Lukä hat geschrieben:Bin ja für ein generelles Handyverbot am Steuer aber hier würde mich die Beweisführung mal interessieren. Obwohl die Überschrift einen anderen Inhalt vermittelt, als der Text. Aus der Tasche gezogen oder telefoniert? Verwirrend...
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Wieso dürfen manche beim Autofahren rauchen? Umgang mit Gefahrgut!
In Holland gibt es Warntafeln, man möchte bitte zum Schreiben einer SMS einen Parkplatz aufsuchen.
In Holland gibt es Warntafeln, man möchte bitte zum Schreiben einer SMS einen Parkplatz aufsuchen.

Schweden ist nicht nur ein schönes Land - das ist ein Virus!
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Das verstehe ich schon. Mich würde aber interessieren, wie die Beweisführung sein soll, wenn ich das Handy "nur" aus der Tasche ziehe. Dann kann niemand sehen, nicht mal, wenn sie neben mir stehen bzw. fahren. Aber vielleicht ist die Schlagzeile auch nur falsch übersetzt.tjejen hat geschrieben: Nicht das Telefonieren ist strafbar, sondern in S machst du dich dann strafbar wenn die Handhabung des Telefons dein Fahren beinträchtigt. Ob du telefonierst oder dich mit dem Telefon nur mal eben kratzt ist also unerheblich. Kannst du dabei "vorbildlich fahren" isses erlaubt, ist dein Fahrstil sichtbar beeinflusst, isses nicht erlaubt...
- tjejen
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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
Achso, ich bin davon ausgegangen der Fahrer hat es selber gesagt, wahrscheinlich im Affekt. Ist immerhin besser als zu sagen: "war angetrunken" oder "mir war eben grad nach schlenkern"Lukä hat geschrieben:Das verstehe ich schon. Mich würde aber interessieren, wie die Beweisführung sein soll, wenn ich das Handy "nur" aus der Tasche ziehe. Dann kann niemand sehen, nicht mal, wenn sie neben mir stehen bzw. fahren. Aber vielleicht ist die Schlagzeile auch nur falsch übersetzt.

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Re: Erste Verurteilungen wegen Handy am Steuer
"Beide Fälle geschahen vor den Augen der Polizei" leider wird es vermutlich bei solchen Fällen bleiben. Wie oft mir schon die Vorfahrt genommen wurde, Grund: Fahrer telefoniert und verwechselt dabei Rechts und links oder denkt er hat bei der Einfahrt in einen Kreisel vorfahrt.
Blinken kann man beim telefonieren schon garnicht.....
Ich gehe einfach nicht ans Telefon, wenn ich Auto fahre. Denn selbst mit Freisprecheinrichtung lenkt mich das ab!
Blinken kann man beim telefonieren schon garnicht.....
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