hier nun wie versprochen eine kurze Geschichte des EPA-Traktors und seiner Nachfolger:
Ab den späten 1920er Jahren wurde die schwedische Landwirtschaft in großem Stil mechanisiert. Doch leider war es so, dass viele Bauern damals nicht genug Geld hatten, um sich einen eigenen Traktor leisten zu können. Da kamen findige Tüftler auf die Idee, normale Autos zu Traktoren umzubauen. Und ab 1930 gab es in Schweden eine Billig-Kaufhauskette namens EPA ("EnhetsPrisActiebolaget), weshalb diese "Billigtraktoren" im Volksmund bald "EPA-Traktoren" genannt wurden.
Ursprünglich wurden also EPA-Traktoren tatsächlich für landwirtschaftliche Zwecke entwickelt, und man könnte den Begriff vielleicht mit "Aldi-Traktor" übersetzen.
Doch natürlich konnte der schwedische Staat diesem Treiben nicht allzu lange zusehen, ohne regulierend einzugreifen. Im Jahr 1940 wurde daher die Rechtsverordnung 1940:440 erlassen, im Volksmund "EPA-Kungörelse" genannt. Diese Verordnung stellte unter anderem folgende Bedingungen:
- EPA-Traktoren durften nur aus Fahrzeugen mit einem tragenden Fahrgestell gebaut werden, nicht aus selbsttragenden Karosserien
- Es musste eine Anhängerkupplung vorhanden sein (sonst kein "Traktor")
- Die Hinterachse durfte nicht gefedert sein
- Das Übersetzungsverhältnis zwischen Motor- und Raddrehzahl durfte maximal bei 10:1 liegen, höhere Gänge mussten gesperrt werden
- Die Höchstgeschwindigkeit war auf 20 km/h (ab den 1950er Jahren 30 km/h) begrenzt.
Aber schon in den 1950ern wurde der EPA-Traktor nach und nach aus dem landwirtschaftlichen Einsatz verdrängt, denn inzwischen konnten sich immer mehr Landwirte "richtige" Traktoren leisten. Schließlich machte die Einführung des Dreipunktaufhängung bei den "richtigen" Traktoren den EPAs endgültig den Garaus auf dem Acker.
Inzwischen hatten jedoch viele Jugendliche den EPA-Traktor als legales motorisiertes Fortbewegungsmittel entdeckt, weshalb die Anzahl der registrierten EPAs ab den 1960er Jahren wieder stark anstieg. Zwar hatte der Gesetzgeber bereits seit 1963 eine neue Verordnung über den Umbau von PKW in sog. "A-Traktoren" erlassen, für die auch Fahrzeuge mit selbsttragender Karosserie sowie gefederter Hinterachse zugelassen waren. Aber während bei den EPA-Traktoren lediglich das maximal zulässige Übersetzungsverhältnis eine technische Grenze für die Höchstgeschwindigkeit setzte, mussten A-Traktoren mit einem echten Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Echte EPAs konnten also mit modernen Motoren, die höhere Drehzahlen erlaubten, durchaus schneller als 30 km/h fahren, sie durften nur nicht. A-Traktoren hingegen können es auch nicht. (Es sei denn, sie wurden "frisiert".) Viele Jugendliche versuchten also aus genau diesem Grund, an einen echten EPA-Traktor zu kommen.
Auch diesem Treiben wollte der schwedische Staat nicht allzu lange zusehen, weshalb schließlich zum 31. März 1975 die Neuzulassung von echten EPAs nach der Verordnung 1940:440 verboten wurde. Bereits zugelassene EPAs erhielten zunächst drei Jahre Gnadenfrist. Diese wurde später zunächst bis 1980 verlängert, und dann nach zahlreichen Protesten und Unterschriftensammlungen unbegrenzt verlängert.
Heutzutage handelt es sich bei der überwiegenden Mehrheit der als EPA-Traktor bezeichneten Fahrzeuge in Wirklichkeit um A-Traktoren. Aber die noch vorhandenen echten EPA-Traktoren werden gehegt und gepflegt. Um die EPA-Szene hat sich eine Subkultur mit u.a. einem eigenen Musikstil, dem "EPA-Dunk", entwickelt.
Neben EPA- und A-Traktoren gibt es inzwischen auch in Schweden Leichtfahrzeuge mit maximal 45 km/h, die mit dem Mopedführerschein gefahren werden dürfen und hier "Mopedbil" genannt werden. Aber auch wenn diese schneller fahren dürfen als EPA- und A-Traktoren, so haben sie doch längst nicht deren Kultstatus. Außerdem haben gerade A-Traktoren einen entscheidenden Vorteil: Sie lassen sich mit relativ wenig Aufwand wieder in einen normalen PKW zurückverwandeln. Z.B. wenn der Fahrer 18 geworden ist und einen B-Führerschein gemacht hat.
MfG
Gerhard

