Ja, und?Storstadstjej hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber jeder, der dem Meldegesetz muss einen PA oder Pass (oder eben Ersatz-) haben - da fängt für mich die Verbindung an.

Der PA bleibt ja laut Gesetz auch nach einem Umzug - vor der Aktualisierung des PA - gültig.
Ziehst Du ins Ausland um, unterliegst Du nicht mehr den deutschen Gesetzen. Vom Meldegesetz aus ist ein PA also nicht mehr notwendig. Laut Ausführungsgesetz hast Du aber einen Anspruch darauf.