Deutscher Reisepass
Re: Deutscher Reisepass
Ach drudenfüsschen ... wollen wir nicht lieber auf die Wiese gehen, offenbar versuchst Du Dich ja zu messen.
Es ist nur ein logisches, dass es bei der Thematik um den Perso auch automatisch um seine Gültigkeit gehen muss - schliesslich hat er ansonsten höchstens als Erinnerungsstück oder eben Fälschungsvorlage Sinn.
Es ist nur ein logisches, dass es bei der Thematik um den Perso auch automatisch um seine Gültigkeit gehen muss - schliesslich hat er ansonsten höchstens als Erinnerungsstück oder eben Fälschungsvorlage Sinn.
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Re: Deutscher Reisepass
Ausführungsgesetz zum Gesetz über PersonalausweiseStorstadstjej hat geschrieben:Du bist wirklich lustig.... Zeig mir bitte eine Gesetzesstelle, worin vermerkt ist, dass man nicht im Inland gemeldet sein muss um einen Personalausweis zu bekommen. Ich warte gern!
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder deshalb nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung haben, sind verpflichtet, einen Ausweis (Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis) zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung von Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen oder in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient.
(3) Von der Ausweispflicht können befreit werden
1. Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt;
2. Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen entsprechender häuslicher Pflege bedürfen.
(4) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, erhalten auf Antrag einen Ausweis.
(5) Niemand darf mehr als einen Ausweis im Sinne des Absatzes 1 besitzen.
Re: Deutscher Reisepass
Aha, dann wirst Du mir sicher erklären können, wieso das Einwohnermeldeamt als Antwort auf meine postalisch zugestellte Abmeldung den Ausweis zur Entwertung verlangt hat. Ich konnte aber freundlicherweise ein Kuvert für die Rücksendung des entwerteten PAs beifügen. Ich glaube kaum, sie würden sich die Mühe machen, einen Brief nach Schweden zu schicken, wenn's falsch wäre.
Nach dem Umzug ins Ausland ist der PA noch eine Weile gültig aber man bekommt (jedenfalls ohne triftigen Grund) keinen neuen.
Ich schätze diese Ausnahme ist z.B. für Leute im Strafvollzug sitzen eingerichtet worden oder eben für Leute die eine tatsächliche Verwendung für den Ausweis haben - also z.B. Grenzpendler.
Wer soll auch den PA ausstellen? Wohnt man erst im Ausland, ist das Konsulat für einen zuständig und ein Konsulat / Botschaft kann keine Personalausweise - auch für dt. Bürger die ihren ständigen Wohnsitz in D haben und den PA auf der Reise verloren haben, ausstellen.
Nach dem Umzug ins Ausland ist der PA noch eine Weile gültig aber man bekommt (jedenfalls ohne triftigen Grund) keinen neuen.
Ich schätze diese Ausnahme ist z.B. für Leute im Strafvollzug sitzen eingerichtet worden oder eben für Leute die eine tatsächliche Verwendung für den Ausweis haben - also z.B. Grenzpendler.
Wer soll auch den PA ausstellen? Wohnt man erst im Ausland, ist das Konsulat für einen zuständig und ein Konsulat / Botschaft kann keine Personalausweise - auch für dt. Bürger die ihren ständigen Wohnsitz in D haben und den PA auf der Reise verloren haben, ausstellen.
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Re: Deutscher Reisepass
Nein, kann ich nicht. Ich kann nur das Gesetz zitieren und halte das für eine verbindlichere Regelung als die Aussage eines Mitarbeiters eines Einwohnermeldeamts.Storstadstjej hat geschrieben:Aha, dann wirst Du mir sicher erklären können, wieso das Einwohnermeldeamt als Antwort auf meine postalisch zugestellte Abmeldung den Ausweis zur Entwertung verlangt hat.
Zum Thema Ungültigkeit heißt es übrigens im selben Gesetz:
Ich lese hier nirgends "wenn der Inhaber ausgewandert ist" o.ä. (Achte besonders auf 5.!)§ 6 Ungültigkeit
Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1. seine Gültigkeit abgelaufen ist,
2. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht mehr zuläßt,
3. er verändert worden ist,
4. Eintragungen fehlen,
5. Eintragungen - mit Ausnahmen der Angaben über die gegenwärtige Anschrift oder die Körpergröße - unzutreffend sind.
Ich lese das Gesetz so, daß man einen Anspruch darauf hat.Nach dem Umzug ins Ausland ist der PA noch eine Weile gültig aber man bekommt (jedenfalls ohne triftigen Grund) keinen neuen.
Solche Ausnahmen werden in anderen Zusammenhängen explizit genannt. Da das hier nicht der Fall ist, scheint es darum nicht zu gehen.Ich schätze diese Ausnahme ist z.B. für Leute im Strafvollzug sitzen eingerichtet worden oder eben für Leute die eine tatsächliche Verwendung für den Ausweis haben - also z.B. Grenzpendler.
Auch diese Frage kann das Gesetz beantworten:Wer soll auch den PA ausstellen? Wohnt man erst im Ausland, ist das Konsulat für einen zuständig und ein Konsulat / Botschaft kann keine Personalausweise - auch für dt. Bürger die ihren ständigen Wohnsitz in D haben und den PA auf der Reise verloren haben, ausstellen.
Wo du den Antrag stellst, ist dann sozusagen Dein Problem - Du mußt nach Deutschland kommen.§ 3 Ausweisbehörden
(1) Ausweisbehörden sind die Verwaltungsgemeinschaften und die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören. Sie nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz und dem Gesetz über Personalausweise als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr.
(2) Örtlich zuständig ist die Ausweisbehörde, in deren Bezirk die Ausweisbewerber, -inhaber oder -pflichtigen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Haben die Ausweisbewerber, -inhaber oder -pflichtigen keine Wohnung im Geltungsbereich des Gesetzes über Personalausweise, so ist die Ausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich aufhalten. Für Binnenschiffer und für Seeleute bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach der zuständigen Meldebehörde.
(3) Der Ausweis kann aus wichtigem Grund auch bei einer Ausweisbehörde beantragt werden, die nicht zuständig ist. Diese leitet den Antrag unverzüglich an die zuständige Ausweisbehörde weiter.
Re: Deutscher Reisepass
So fehl lagen die Herren bei dem ehemals für mich zuständigen Einwohnermeldeamt nicht:
Da kein Antrag gestellt wurde und/oder man den Bedarf nicht festgestellt hat, wurde das Ding für ungültig erklärt.
Das oben genannte kollidiert aber mit den Meldegesetzen der verschiedenen Bundesländer - so muss in NRW innerhalb einer Woche ein Umzug angezeigt werden.
Natürlich ist der Zusammenhang zwischen dem Meldegesetz & Personalausweisgesetz nur indirekt. Aber irgendwie kollidieren die Reglungen doch ...
Der Inhaber eines Ausweises hat bei der Ausweisbehörde unverzüglich
[...]
2.
den Ausweis vorzulegen, wenn Eintragungen nicht oder nicht mehr zutreffen,
[...]
Da kein Antrag gestellt wurde und/oder man den Bedarf nicht festgestellt hat, wurde das Ding für ungültig erklärt.
Das oben genannte kollidiert aber mit den Meldegesetzen der verschiedenen Bundesländer - so muss in NRW innerhalb einer Woche ein Umzug angezeigt werden.
Natürlich ist der Zusammenhang zwischen dem Meldegesetz & Personalausweisgesetz nur indirekt. Aber irgendwie kollidieren die Reglungen doch ...
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Re: Deutscher Reisepass
Das ist kein Widerspruch. Das Ausführungsgesetz besagt ja nur, daß der Personalausweis zwischen dem Zeitpunkt des Umzugs und dem Zeitpunkt der Aktualisierung nicht ungültig ist. Das Meldegesetz des Landes verpflichtet Dich lediglich, die Änderung innerhalb einer bestimmten Frist zu veranlassen. Tust Du das nicht, ist der Ausweis immer noch gültig, aber Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, die möglicherweise geahndet werden kann.Storstadstjej hat geschrieben:S
Das oben genannte kollidiert aber mit den Meldegesetzen der verschiedenen Bundesländer - so muss in NRW innerhalb einer Woche ein Umzug angezeigt werden.
Re: Deutscher Reisepass
Ich bin kein Jurist, aber jeder, der dem Meldegesetz muss einen PA oder Pass (oder eben Ersatz-) haben - da fängt für mich die Verbindung an. Aber ich glaube nun landen wir zu tief in der Jurakiste
Ich finde jedenfalls nichts zu dem Antrag & Verfahren der Persoausstellung bei Auslandswohnsitz. Betrügt mich Google heute?

Ich finde jedenfalls nichts zu dem Antrag & Verfahren der Persoausstellung bei Auslandswohnsitz. Betrügt mich Google heute?
- drudenfuss
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Re: Deutscher Reisepass
danke, mal sehen wer dagegen wieder ein aber hatHier ein interessanter Link zum Thema
Wer etwas ändern will sucht nach Wegen, alle anderen suchen Gründe
Re: Deutscher Reisepass
Danke, Gast.Anonymous hat geschrieben:Hier ein interessanter Link zum Thema:
http://www.lennart-meier.org/personalausweis/
Ich glaub das ganze wäre einen Versuch wert
