Hauke hat geschrieben:Hallo,
laut Auskunft der Zulassungsstelle dient das Überführungskennzeichen nur für Fahrten in D, das Ausfuhrkennzeichen nur für Fahrten von D ins Ausland aber nix umgekehrt.
Hat jemand noch weitere infos ?

Das ist relativ naheliegend, da es sich in beiden Fällen ja um ein deutsches Kennzeichen mit deutscher Kurzzeitversicherung handelt, welche nur für ein in D zulassungsfähiges KfZ ausgestellt werden kann handelt.
Und gerade diese Zulassungsfähigkeit musst Du ja durch die "große TÜV-Abnahme" erst einmal darlegen.
Aber es gibt 100% auch in Schweden Ausfuhrkennzeichen, oder etwas entsprechendes. (Wäre das erste Land was ich kenne, welches dasnicht hat, irgendwie bekommen sie z.B. ja auch Ihre Scania LKWs und KOMs nach Mitteleuropa, und das bestimmt nicht auf einem Anhäner

)