(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
Aufenthaltsrecht für sechs von zehn Asylsuchenden
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Aufenthaltsrecht für sechs von zehn Asylsuchenden
Sechs von insgesamt zehn Asylsuchenden haben in Folge einer Sonderregelung ein vorübergehendes Bleiberecht in Schweden erhalten. Im Zeitraum vom 15. November 2005 bis 31. März 2006 hatte die Einwanderungsbehörde knapp sechzig Prozent der über 30 000 gestellten Asylanträge anerkannt. Grund für die grosse Zahl an bewilligten Aufenthaltsgenehmigungen war ein vorübergehendes Sondergesetz. Demnach hatten Familien mit Kindern, die sich bereits längere Zeit in Schweden aufhielten und Menschen, die in unsichere Länder ausgewiesen werden das Recht, bevorzugtes Bleiberecht zu beantragen. Die Regelung richtete sich insbesondere an Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und dem Irak.