Aufenthaltsgenehmigung
Re: Aufenthaltsgenehmigung
es gibt eine Gesetzenänderung bzw, ein neues Gesetz ... ist wohl jetzt dadurch etwas einfacher
http://www.migrationsverket.se/index.js ... _euees.jsp
http://www.migrationsverket.se/index.js ... _euees.jsp
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo!
Ich muss eine Gesonderte- Schüler- Lernleistung für die Schule schreiben (Wie immer bei mir auf den letzten Drücker!!!!).
Leider habe ich mir wohl auch noch das falsche Thema ausgesucht:
---AUSWANDERN NACH SCHWEDEN FÜR EU-STAATSBÜRGER---
Dieses Thema ist so komplex und verwirrend!
Kann mir jemand sagen was denn die ersten Schritte sind für Leute die auswandern möchten (z.B. eine Mittelstandsfamilie) und wie der ganze Auswander- Prozeß abläuft??
Bitte, bitte helft mir weil ich fast schon am verzweifeln bin!!
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich muss eine Gesonderte- Schüler- Lernleistung für die Schule schreiben (Wie immer bei mir auf den letzten Drücker!!!!).

Leider habe ich mir wohl auch noch das falsche Thema ausgesucht:
---AUSWANDERN NACH SCHWEDEN FÜR EU-STAATSBÜRGER---
Dieses Thema ist so komplex und verwirrend!

Kann mir jemand sagen was denn die ersten Schritte sind für Leute die auswandern möchten (z.B. eine Mittelstandsfamilie) und wie der ganze Auswander- Prozeß abläuft??
Bitte, bitte helft mir weil ich fast schon am verzweifeln bin!!

Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Aufenthaltsgenehmigung
tja wenn wir sagen, dass der Vater ein Handwerker ist, wie z.B. Tischler oder Maler und sie sich auch so an keine Örtlichkeiten binden sondern z.B. über das Arbeitsamt vermitteln lassen, gehts eigentlich ganz unproblematisch .... ist der Hauptverdiener allerdings ein Kaufmann und will ohne einen Job nach Schweden und das mit der ganzen Familie, ist es schon etwas schwieriger
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Ja genau ich dachte der Vater könnte Gas- Wasserinstallateuer- in dieser Branche ist in Schweden anscheinend immer was zu finden. Er hat ein kleines Kind und die Mutter befindet sich im Mutterschaftsurlaub. Dann habe ich mit gedacht dass der Vater zuerst alleine für drei Monate nach S. muss um einen Arbeitsplatz zu bekommen und auch eine Wohnung zu finden usw. Man kann sich für drei Monate in S. aufhalten ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu haben, aber danach muss er sich eine holen.
Ich wollte auch wissen was man vor der Abreise in Deutschland tun muss z.B. in welchem Amt man sich sozusagen "abmelden" muss?
Vielen Dank für die Antwort!
Ich wollte auch wissen was man vor der Abreise in Deutschland tun muss z.B. in welchem Amt man sich sozusagen "abmelden" muss?
Vielen Dank für die Antwort!