Aufenhaltsgenehmigung
Aufenhaltsgenehmigung
Hallo,<p>wir wollen im Sommer nach Schweden auswandern wenn ich einen Job bekomme (was im Moment so aus sieht). Meine Partnerin und unser kleiner Sohn (1/2 Jahr) kommen mit. Wer weiß ob unverheiratete Partner als Familienangehörige gelten und auch ohne Job eine Aufenthaltsgebehmigung lännger als 3 Monate bekommen oder müssen wir erst heiraten?
Re: Aufenhaltsgenehmigung
: [Aufenthaltsgenehmigung]<p>Wenn Deine Freundin EU-Buergerin ist, ist das bedeutungslos; sie hat einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung nach EU-Vertraegen (IMHO, aber IANAL).<br>Ansonsten bin ich der meinuung ja, aber ich wuerdesicherheitshalber mal bei Migrationsverket nachfragen:<br>0046-11-194400 oder [email protected], alternativ bei dem schweischen konsulat in HH.<br>Lies Dir mal das durch:<br>http://www.m-andresen.org/sweden/<br>Gruss<p>//M<p>
Re: Aufenhaltsgenehmigung
Michael fabrizierte:<br>: [ein Rechtschreibchaos]<br>*schaem* das ist ja furchtbar...<br>Korrektur:<br>Ansonsten bin ich der Meinung ja, aber ich wuerde sicherheitshalber mal beim Migrationsverket nachfragen:<br>0046-11-194400 oder [email protected], alternativ bei dem schwedischen Konsulat in HH.<p>//M<p>