Hallo,
das sind viele Frage, die zum Teil schon über die Suchefunktion zu beantworten sind. Grundsätzlich findet Ihr einen Teil der Antworten, vor allem zu Kindergeld etc.
auf der Seite hier sogar auf Deutsch!
Zur Rente kann ich nur Vermutungen anstellen, da solltet Ihr vielleicht mal genauer fragen (Amt in Dtl., Botschaft etc.). Es klingt für mich logisch, dass man in Schweden darauf auch keine Steuern zahlen muss, es gibt da ja Abkommen zwischen den Ländern. Aber drauf verlassen würde ich mich nicht.
Nun zur Frage des Umgangs. Das ist knifflig. Ich hatte ja schon in Eurem anderen Beitrag dazu gefragt und nun eine Antwort. Natürlich hat der Vater weiterhin ein Recht darauf das Kind zu sehen. Aber dazu muss er wohl oder üblich nach Deutschland kommen. Wie oft (also ob alle 14 Tage oder nicht) bleibt ihm überlassen. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Kind nach Schweden muss. Auch muss die Mutter das nicht erlauben wenn sie es nicht möchte. Jedenfalls gehe ich mal davon aus, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt, wenn das Kind da lebt. Das ist nicht das Gleiche wie das Sorgerecht. Leider sind diese Regelungen und Gesetze nicht immer für das WOhl des Kindes, obwohl sie theoretisch genau dafür gemacht sind. Oraktisch sieht es oft anders aus. Das ändert aber nichts daran, dass ihr wenig Chancen habt, dass das Kind ohne Einwilligung der Mutter regelmässig nach Schweden kommen kann. Und noch weniger, dass sie sich an den Kosten beteiligen muss. Ihr könnt ja mal bei einem Familienanwalt anfragen, vielleicht gibt es da inzwischen andere Rechtsprechungen, die Richter passen sich mit der Rechtssprechung auch der Zeit und den Gegebenheiten an auch wenn das manchmal Jahre dauert. Am Besten wäre es allerdings für Euch und noch viel mehr für den Jungen, wenn Ihr Euch mit der Mutter einigt und er wenigstens in den Ferien zu Besuch kommen kann ohne, dass es stress gibt.
Das ist die einfachste und meist doch die schwierigste Lösung.
Tut mir leid, dass ich nicht bessere Neuigkeiten habe...
Grüße
Wiebke