Wenn man als Ausländer nach Schweden zieht (ich bin deutscher
und damit EU-Staatsbürger, meine Frau weder noch aber wir sind ja
verheiratet) und dort arbeitet, hat man vom Anfang an Anspruch auf
alle Sozialleistungen, oder gibt es eine Sperrfrist?
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Elterngeld aus? Setzt dies
voraus, dass man in Schweden eine Mindestzeit gearbeitet hat?
Gibt es in Schweden auch einen Sockelbetrag für Leute, die nicht
gearbeitet haben (wie die EUR 300 in Deutschland)?
Bekommt man in Deutschland Elterngeld und wandert aus, kann man
weiter kassieren?
Ab wann Anspruch auf Leistungen?
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Ab wann Anspruch auf Leistungen?
Alla dessa dagar som kom och gick, inte visste jag att det var livet.
---Stig Johansson
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Re: Ab wann Anspruch auf Leistungen?
Ein pauschale Antwort auf deine Fragen ist schwierig. Zuständig für solche Angelegenheiten ist die försäkringskassa ( http://www.fk.se ), siehe unter barnbidrag bzw. föräldrapenning.
Ich weiß aus deinen vorherigen Beitrag, dass du schwedisch sprichst.
Gruß
Oliver
Ich weiß aus deinen vorherigen Beitrag, dass du schwedisch sprichst.
Gruß
Oliver
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Re: Ab wann Anspruch auf Leistungen?
Hej,
ich kenne nicht alle Details, aber als Grundsatz gilt: Du bekommst alle Sozialleistungen entsprechend den schwedischen Regelungen abzüglich dessen, was Du in Deutschland schon bekommen hast. Ist man also in D z.B. nach der Geburt eines Kindes bezahlt (egal woher) zu Hause gewesen, wird diese Zeit von der föräldrarledighet abgezogen. Also: Heb die deutschen Bescheide gut auf.
Deutsche Sozialleistungen lassen sich nicht 1:1 nach Schweden mitnehmen. Rechne damit, dass die meisten Leistungen (wie z.B. Elterngeld) niedriger ausfallen als in Deutschland. So etwas wie eine Sperrfrist gibt es in bestimmten Fällen wie z.B. A-kassa, wo erst eine bestimmte Zeit eingezahlt werden muss und auch erst bei einem Beschäftigungsgrad über 40% eingezahlt werden darf. A-kassa ist übrigens bedeutend teurer geworden, der Anstieg ist nicht bei allen Kassen gleich und kann im Einzelfall auch geringer sein, >100% mehr sind aber nicht ungewöhnlich.
Skogstroll
ich kenne nicht alle Details, aber als Grundsatz gilt: Du bekommst alle Sozialleistungen entsprechend den schwedischen Regelungen abzüglich dessen, was Du in Deutschland schon bekommen hast. Ist man also in D z.B. nach der Geburt eines Kindes bezahlt (egal woher) zu Hause gewesen, wird diese Zeit von der föräldrarledighet abgezogen. Also: Heb die deutschen Bescheide gut auf.
Deutsche Sozialleistungen lassen sich nicht 1:1 nach Schweden mitnehmen. Rechne damit, dass die meisten Leistungen (wie z.B. Elterngeld) niedriger ausfallen als in Deutschland. So etwas wie eine Sperrfrist gibt es in bestimmten Fällen wie z.B. A-kassa, wo erst eine bestimmte Zeit eingezahlt werden muss und auch erst bei einem Beschäftigungsgrad über 40% eingezahlt werden darf. A-kassa ist übrigens bedeutend teurer geworden, der Anstieg ist nicht bei allen Kassen gleich und kann im Einzelfall auch geringer sein, >100% mehr sind aber nicht ungewöhnlich.
Skogstroll
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Re: Ab wann Anspruch auf Leistungen?
Klingt vernunftig. Ich will nicht doppelt kassieren, sondern nur vermeiden,Skogstroll hat geschrieben: ich kenne nicht alle Details, aber als Grundsatz gilt: Du bekommst alle Sozialleistungen entsprechend den schwedischen Regelungen abzüglich dessen, was Du in Deutschland schon bekommen hast. Ist man also in D z.B. nach der Geburt eines Kindes bezahlt (egal woher) zu Hause gewesen, wird diese Zeit von der föräldrarledighet abgezogen. Also: Heb die deutschen Bescheide gut auf.
dass ich alle Steuern zahle aber nicht alle Leistungen bekomme.
Klar, alles ist nicht gleich, aber ist Elterngeld nicht in DeutschlandSkogstroll hat geschrieben: Deutsche Sozialleistungen lassen sich nicht 1:1 nach Schweden mitnehmen. Rechne damit, dass die meisten Leistungen (wie z.B. Elterngeld) niedriger ausfallen als in Deutschland.
67% höchstens EUR 1800 für 12 bzw. 14 Monate und in Schweden
80% höchstens kr. 25.000 für 16 Monate? Klar, es hängt vom
Verdienst ab.
In unserem konkreten Fall ist es so, dass meine Frau wenig gearbeitet
hat, seitdem sie in Deutschland ist, und das hauptsächlich freiberuflich
(aber nicht schwarz und sogar umsatzsteuerpflichtig). (Eine richtige
Tätigkeit wird durch die entsprechende Behörde blockiert; wenn wir
in Deutschland bleiben, müssen wir sie verklagen.) Für uns kämen wohl
die EUR 300 Sockelbetrag in Frage.
Ob es diesen in Schweden gibt ist eine andere Frage, was die Lage etwas
komplizierter macht.
Ideal wäre, man hat grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die die
Schweden haben, und eventuelle Leistungen, die man aus Deutschland
bekommt, werden abgezogen. Wie gesagt, wir wollen nicht doppelt
kassieren, aber auch nicht leer ausgehen.
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---Stig Johansson
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