Schwedischer Zoll für EU-Reisende
Zwar sind die Preise für den vor Ort gekauften Alkohol immer noch relativ hoch; doch muß sich kein Reisender mehr in die Illegalität bewegen, wenn er Waren und Produkte für den persönlichen Bedarf mitbringt. Denn die Bestimmungen gerade für alkoholische Getränke wurden im Zuge der EU-Mitgliedschaft deutlich gelockert. Einfuhr von Alkohol nach SchwedenWenn du 20 Jahre oder älter bist, darfst du Alkohol zum persönlichen Verbrauch nach Schweden einführen. Es gibt dabei keine feste Grenze; vielmehr wird der Zollbeamte bei seiner Stichprobenkontrolle das Gesamtbild bewerten, das er vorfindet, und danach entscheiden ob die Waren noch zum Eigenbedarf zählen! Grundsätzlich zu beachten:
Eine Richtlinie für den Eigengebrauch stellen die folgenden Mengen dar; man kann sich jedoch nicht darauf berufen, falls der Zoll (tullverket) zur Ansicht gelangt dass die Einfuhr nach Schweden nicht privat ist:
Das sollte also auch für längere Partynächte ausreichen ;-) Einfuhr von TabakwarenErlaubt ist die Einfuhr von bis zu 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos, oder 100 Zigarren oder 1 kg Tabak) zoll- und steuerfrei, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist. Einfuhr von LebensmittelnAuch für Lebensmittel gilt der Grundsatz "nur zum persönlichen Gebrauch". Spezielle Regeln gibt es für diese Produktgruppen:
Noch Unklarheiten?Weitere Fragen beantwortet (auch auf deutsch) gern der schwedische Zoll: Tullverket Box 12854 S-112 98 Stockholm Schweden Tel: 0046 - 771 / 23 23 23
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| Aktualisiert am Dienstag, 20. Juli 2010 um 21:59 |

