Schwedischer Zoll für EU-Reisende
Welche Waren darf der Urlauber zollfrei über die Grenze nach Schweden einführen?
Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, als Camper versucht waren, alkoholische Getränke ins Land zu schmuggeln, um trotz der hohen Preise im staatlichen Monopolgeschäft systembolaget für Mittsommer- und andere Feiern gerüstet zu sein.
Zwar sind die Preise für den vor Ort gekauften Alkohol immer noch relativ hoch; doch muß sich kein Reisender mehr in die Illegalität bewegen, wenn er Waren und Produkte für den persönlichen Bedarf mitbringt. Denn die Bestimmungen gerade für alkoholische Getränke wurden im Zuge der EU-Mitgliedschaft deutlich gelockert.
Einfuhr von Alkohol nach Schweden
Es gibt dabei keine feste Grenze; vielmehr wird der Zollbeamte bei seiner Stichprobenkontrolle das Gesamtbild bewerten, das er vorfindet, und danach entscheiden ob die Waren noch zum Eigenbedarf zählen! Mitbringsel für Freunde, schwedische Nachbarn, Bekannte gehören laut Zöllner leider nicht zum Eigenbedarf.
Grundsätzlich zu beachten:
- Der Alkohol muß selbst eingekauft worden sein
- Er ist für den persönlichen Gebrauch (Eigentümer, Familie) bestimmt
- Er wird selbst transportiert
Eine Richtlinie für den Eigengebrauch stellen die folgenden Mengen dar; man kann sich jedoch nicht darauf berufen, falls der Zoll (tullverket) zur Ansicht gelangt dass die Einfuhr nach Schweden nicht privat ist:
- Spirituosen über 22%: bis zu 10 Liter
- Starkwein/Desertwein zwischen 15% und 22%: bis zu 20 Liter
- Wein zwischen 3,5% und 15%: bis zu 90 Liter
- Bier bis max. 3,5%: 110 Liter
Das sollte also auch für längere Partynächte ausreichen ;-)
Einfuhr von Tabakwaren
Erlaubt ist die Einfuhr von bis zu 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos, oder 100 Zigarren oder 1 kg Tabak) zoll- und steuerfrei, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.
Einfuhr von Lebensmitteln
Auch für Lebensmittel gilt der Grundsatz "nur zum persönlichen Gebrauch". Spezielle Regeln gibt es für diese Produktgruppen:
- Fisch, Weichtiere und Krustentiere
Insgesamt dürfen maximal 15 kg eingeführt werden, wenn sie zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind. Der Fisch muss gereinigt und ausgenommen sein. - Fleisch und Fleischprodukte
Fleisch und andere Fleischprodukte dürfen ebenfalls zum persönlichen Verbrauch bis zu 15 kg eingeführt werden. - Milch, Käse, Butter und Eier
Diese verderblichen Waren dürfen nur dann ausnahmsweise eingeführt werden, wenn sie zum persönlichen Reisegepäck des Urlaubers gehören, also zum Beispiel in der Butterbrotdose.
Noch Unklarheiten?
Weitere Fragen beantwortet (auch auf deutsch) gern der schwedische Zoll:
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden
Tel: 0046 - 771 / 23 23 23
E-Mail: tyska.tullsvar@tullverket.se
Homepage: http://www.tullverket.se/
Aktualisiert am Montag, 14. Mai 2012 um 19:07
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