Schweden EinreisebestimmungenDa Schweden seit dem 1.1.1995 der EU angehört und außerdem am Schengen-Abkommen teilnimmt, ist die Einreise für Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz problemlos möglich. Ebenso für jeden, der Aufenthaltsrecht in einem der anderen EU-Länder hat. Ein Visum wird nicht benötigt, es genügt eines der folgenden für die Aufenthaltesdauer gültigen Dokumente:
Einreise mit / Einfuhr von HaustierenWenn der Liebling mit in den Schweden-Urlaub soll, sind deutlich mehr Regeln zu beachten als für Herrchen und Frauchen. Am besten planst du den Urlaub 6 - 12 Monate im Voraus zusammen mit dem Tierarzt, damit der Zeitplan nicht zu eng wird. Dies gilt es alles zu beachten:
Diese Regeln gelten bis Ende 2011 (s.u.). Manchmal liest man noch von einer Impfpflicht gegen Hundestaupe; diese Information ist jedoch veraltet, die Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe ist nicht mehr vorgeschrieben, sondern wird "empfohlen". Wenn du noch Unklarheiten oder Fragen hast, kannst du dich auch direkt an das schwedische Landwirtschaftsamt (Jordbruksverket, SJV) wenden: Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel: 0046-771-223 223 Telefonzeiten: Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr E-Mail: hundochkatt@sjv.se Außerdem gibt es beim Jordbruksverket viele weitere Details und Informationen, zum Beispiel über die Einfuhr von Pferden oder Kleinnagern. Gesetzesänderung ab 2012Ab dem 1. Januar 2012 werden die Einfuhrregeln für Hunde und Katzen nach Schweden aus EU-Ländern gelockert. Dies geschieht im Rahmen einer Angleichung der schwedischen Gesetze an EU-Vorschriften. Damit entfallen künftig folgende Punkte für Haustiere deutscher Urlauber:
Neu ist, dass .Welpen / Kätzchen erst mit drei Monaten geimpft werden würfen, und sie dürfen erst 21 Tage nach Wirksamkeit des Tollwutschutzes eingeführt werden (also frühestens im Alter von knapp 4 Monaten). Einreise von anderen Haustieren nach SchwedenFür viele Kleintiere gilt, dass sie ohne besondere Gesundheitsprüfung oder Zeugnis vom Eigentümer nach Schweden eingeführt werden dürfen, solange sie als Haustiere gehalten werden und es nicht mehr als fünf Exemplare sind. Unter diese Freizügigkeit fallen zum Beispiel:
Alle Angaben ohne Gewähr. |
| Aktualisiert am Sonntag, 04. Dezember 2011 um 00:10 |
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Kommentare (1)


http://www.sjv.se/willkommen/tiergesundheit/einundausfuhrvonlebendentieren/einfuhrvonhundenundkatzennachschweden.4.7502f61001ea08a0c7fff131866.html
steht:
"...Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. ..."
Gruß, Thomas Rehm