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Schweden und Norwegen - Fähre, Urlaub, Reisen & Meer

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 Betreff des Beitrags: wenn ich in schweden ein haus kaufe und gebe jemand wohnrech
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 15:21 
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Registriert: 16. Dezember 2010 16:21
Beiträge: 27
erlischt das mit seinen ableben?
Automatik
oder ist das in schweden anders?
Danke wie immer


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 Betreff des Beitrags: Re: wenn ich in schweden ein haus kaufe und gebe jemand wohn
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 16:47 
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Gegenfrage: Würdest du dich darauf verlassen können wenn dir HIER jemand darauf eine Antwort geben könnte?

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 Betreff des Beitrags: Re: wenn ich in schweden ein haus kaufe und gebe jemand wohn
BeitragVerfasst: 9. Juni 2011 22:41 
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Beiträge: 573
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Lieber jrobin,

es ist wie bei früheren Anfragen von dir: Man versteht sie nicht!

Zunächst vermute ich, daß du in Schweden eine Immobilie kaufen möchtest und dafür jemandem ein Wohnrecht einräumen willst/mußt. In D gibt es dafür Regelungen, die ins Grundbuch eingetragen werden. Inwieweit es in S eine Entsprechung gibt, können dir andere Foris vermutlich bessere Auskünfte geben als ich. Ebenso, ob mit dem Ableben des Begünstigten das Wohnrecht grundsätzlich erlischt.

Aber: Was meinst du mit "Automatik"?

Was soll/könnte in Schweden anders sein als in D?

Schildere doch bitte kurz deinen Fall, und dann können dir die Foris vielleicht Auskunft geben.

LG,
Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: wenn ich in schweden ein haus kaufe und gebe jemand wohn
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 12:16 
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Registriert: 16. Dezember 2010 16:21
Beiträge: 27
jrobin hat geschrieben:
erlischt das mit seinen ableben?
Automatik
oder ist das in schweden anders?
Danke wie immer


ein deutscher verkauft ein haus in schweden mõchte aber für ein zimmer wohnrecht behalten
erlischt das mit dem ableben dieser person?
oder hat noch jemand recht darauf


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 Betreff des Beitrags: Re: wenn ich in schweden ein haus kaufe und gebe jemand wohn
BeitragVerfasst: 10. Juni 2011 16:52 
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Registriert: 4. Januar 2008 21:20
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Ich würd sagen das ist ziemlich deutsch!?
Und unkoscher dazu ;-)

(Wer bitte kauft ein Haus in dem er dem Verkäufer Wohnrecht für ein Zimmer überlässt? Hat das eingebautes Bad/WC und Küche??...)

Also meine Schwiegereltern haben in D Wohnrecht auf Lebenszeit. Heisst die Kinder können das Haus erst nach ihrem Ableben verkaufen, selber nutzen. Sie haben es den Kindern schon zu Lebzeiten überschrieben um ihnen später Erbschaftssteuern etc. zu ersparen.

In Schweden habe ich von so etwas noch nicht gehört oder gelesen.
Ich denke das ist hier nicht üblich, sprich es kommen keinerlei steuerliche Vorteile für den Hausbedachten dabei heraus. Weshalb dann also vorab überschreiben, bzw. dann Wohnrecht einräumen!?

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Joseph Joubert


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