|
Die genaue Übersetzung fällt mir auf Anhieb jetzt nicht ein - gibt es auf Deutsch: Freistellungsklausel?
Hier ein Erklärungsversuch:
Bei einem Hauskauf in Schweden ist es ganz wichtig, dass man das Objekt vor Abschluss des Kaufvertrages fachmännisch besichtigt. Am besten zieht man dazu einen Sachverständigen/Gutacher, z. B. von Anticimes o. ä., zu Rate.
Nur wenn diese Besichtigung durchgeführt worden ist, hafter der Verkäufer für alle Mängel/Fehler, die man bei einer solchen Besichtigung nicht hätte entdecken können, sog. "versteckte Mängel" (dolda fel).
Von dieser Haftung kann man sich aber mit einem gesonderten Vertrag befreien (frei schreiben), vorausgesetzt der Käufer ist damit einverstanden.
Das kommt schon mal vor, dass man das macht - doch dann ist es auch üblich, dass der Kaufpreis entsprechend gemindert wird.
Es muss nicht unbedingt bedeuten, dass an dem Objekt etwas nicht stimmt, nur weil der Verkäufer diese Freischreibung wünscht - aber Vorsicht ist auf jeden Fall geboten. Bevor man sich darauf einlässt, sollte man schon einen Fachmann zu Rate ziehen - man geht zunächst ein erhöhtes Risiko ein.
S-nina
|