Uppehållsrätt, also Aufenthaltsrecht, ist das Recht, nach dem EU-Bürger sich länger als 3 Monate ohne uppehållstillstand (Aufenthaltsgenehmigung) in Schweden aufhalten dürfen. Sie müssen sich lediglich bei Migrationsverket registrieren. Nach 5 Jahren im Land wird das uppehållsrätt permanent.
Seit 2006 braucht man als EU-Bürger keinen uppehållstillstånd mehr.
Für Nicht-EU-Bürger kann der uppehållstillstånd aus drei Gründen erteilt werden:
-Arbeit in Schweden
-Familiengründe (zu einem schwedischen Mitbürger ziehen)
-Asyl
Mehr dazu findest Du hier:
http://sv.wikipedia.org/wiki/Uppehållstillstånd
Hoffe, das beantwortet Deine Frage
