Ich gebe Dir völlig recht
Bei dem von Dir angegebenen Link habe ich gestern gelesen (allerdings die schwedische Version), BEVOR ich geantwortet habe. Dort steht ua:
"Bei der Beurteilung ob eine Einfuhr privat oder kommerziell ist, muss die schwedische Zollverwaltung immer u.a.auf folgende Tatsachen Rücksicht nehmen:
Ob Sie ein Unternehmer sind, der Waren einführt, und aus welchem Grund Sie denn die Waren einführen (z.B. zum Verkauf in Ihrem Laden oder Restaurant, oder für das Verbrauch Ihrer Familie).
Der Platz wo die Waren aufbewahrt werden.
Wie die Waren transportiert werden.
Wenn es Dokumente über den Waren (z.B. Rechnungen oder Frachtbriefe) gibt, und was darin steht.
Die Beschaffenheit und Menge der Waren. "
Und aus dem Text lese ICH nicht heraus, dass man eine unbegrenzte Menge Alkohol ohne Probleme einführen darf, auch wenn es nur der Sammlung und nicht dem Verzehr dient. Wenn der Zoll die Flaschen entdecken sollte, würde ich zumindest mit Schwierigkeiten rechnen und dementsprechend habe ich geantwortet. Das hat also mit up to date nichts zu tun sondern ich denke, dass wir diesen Text unterschiedlich interpretieren

.
Und mir persönlich ist der Text eigentlich zu undeutlich, er lässt zu viele Spekulierungen zu
Und woran genau erkennt man, dass etwas eine Sammlung ist?
"Was das Auto angeht - ich weiss nicht, wie die Strafen für ein nicht umgemeldetes Auto aussehen, man muss aber auch bedenken, dass in Deutschland schon gemeldet werden muss , wenn der Wagen sich über eine bestimmte Zeit hinaus ständig in einem anderen Landkreis befindet. Mit Sicherheit kann man ein Auto in Schweden "verstecken", ich denke dennoch, dass es bei Normalgebrauch allerdings auffallen würde, geschweige denn lohnsam wäre."
In dem Punkt sind wir uns einig. Auch wenn wir es unterschiedlich formuliert haben, meinen wir dasselbe
Wäre die Frage mit dem Alkohol mir beruflich gestellt worden, hätte ich bei Tullverket angerufen, damit ich exakte und korrekte Aukünfte geben kann und nicht nur Textdeutungen. Dafür werde ich in dem Fall dann ja schliesslich bezahlt

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