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Schweden
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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 8. Januar 2008 23:14 
Schwedenfreund
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Nanna hat geschrieben:
Deine Vodka-Sammlung bekommst Du nicht legal ins Land. Aber als Umzugsgut getarnt vielleicht :D

Da muss man nichts tarnen - die Sammlung ist für den eigenen Gebrauch, daher kann man sie ruhig mitnehmen. Bei verschiedenen Flaschen (nehme ich mal an, dass sie als Sammlung unterschiedlich sind) lässt sich wohl auch der sturste Zöllner von dem Sammlungsdasein des Vodkas überzeugen.

Nanna hat geschrieben:
Telefon musst Du hier kaufen

Oder das Anschlusskabel des Telefons (analog!) wechseln.

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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 8. Januar 2008 23:31 
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Registriert: 8. Januar 2008 13:10
Beiträge: 282
Wohnort: Schweden/Småland
Da muss man nichts tarnen - die Sammlung ist für den eigenen Gebrauch, daher kann man sie ruhig mitnehmen. Bei verschiedenen Flaschen (nehme ich mal an, dass sie als Sammlung unterschiedlich sind) lässt sich wohl auch der sturste Zöllner von dem Sammlungsdasein des Vodkas überzeugen.

Das bezweifle ich stark, da muss das schon ein Zöllner mit einem extrem guten Tag sein. Wenn sie aber zusammen mit anderem, deutlich zu erkennendem Umzugsgut, verpackt ist, ist die Chance aber sicherlich am höchsten. Ich habe versucht, bei http://www.tullverket.se irgendeine nützliche Information zu finden, konnte aber die Frage dort nicht endgültig beantwortet bekommen.

Und dazu, dass das Auto innerhalb von einem Jahr umgemeldet werden muss: Ich denke, von schwedischer Seite interessiert es nur die Steuerbehörde. Und die Wahrscheinlichkeit, dass die das spizt kriegen dürfte trotz der Gläsernheit hier doch eher gering sein. Aber wenn, dürfte ein Bussgeld fällig sein. Die Frage ist ja aber auch, was die deutsche Versicherung im Schadensfall sagt, denn nach einer bestimmten Zeit dürfte der Aufenthalt ja nicht mehr als Urlaub gewertet werden können. Sollten die das mitbekommen. Das würde ich auf alle Fälle dann nochmal checken.

Ich kann den Stand der Dinge in Deutschland nicht mehr, aber als wir damals hochgezogen sind, haben wir etliches Geld gespart, da die Versicherung hier günstiger war für´s Auto.

Nanna


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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 9. Januar 2008 10:28 
Schwedenfreund
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Registriert: 24. Juli 2007 16:02
Beiträge: 977
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Verzeih mir meine Direktheit, aber wenn Du tatsächlich darüber nachdenkst, einen Einwandererservice zu betreiben, solltest Du recht elementare Fragen korrekt beantworten können und zwar absolut Up-to-date!

Was den Alkohol angeht: Du darfst für den eigenen Gebrauch eine durch Vernunft begrenzte Menge Alkohol von einem EU-Land in ein anderes bringen. Der Zöllner muss schon recht blöd sein um eine Vodkasammlung nicht als eine Solche anzuerkennen.
(Nachlesen kann man hier: http://www.tullverket.se/de/Schweden_Reisen/alkohol.htm )

Was das Auto angeht - ich weiss nicht, wie die Strafen für ein nicht umgemeldetes Auto aussehen, man muss aber auch bedenken, dass in Deutschland schon gemeldet werden muss , wenn der Wagen sich über eine bestimmte Zeit hinaus ständig in einem anderen Landkreis befindet. Mit Sicherheit kann man ein Auto in Schweden "verstecken", ich denke dennoch, dass es bei Normalgebrauch allerdings auffallen würde, geschweige denn lohnsam wäre.[/u][/b]

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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 9. Januar 2008 10:53 
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Registriert: 8. Januar 2008 13:10
Beiträge: 282
Wohnort: Schweden/Småland
Ich gebe Dir völlig recht :)

Bei dem von Dir angegebenen Link habe ich gestern gelesen (allerdings die schwedische Version), BEVOR ich geantwortet habe. Dort steht ua:
"Bei der Beurteilung ob eine Einfuhr privat oder kommerziell ist, muss die schwedische Zollverwaltung immer u.a.auf folgende Tatsachen Rücksicht nehmen:

Ob Sie ein Unternehmer sind, der Waren einführt, und aus welchem Grund Sie denn die Waren einführen (z.B. zum Verkauf in Ihrem Laden oder Restaurant, oder für das Verbrauch Ihrer Familie).
Der Platz wo die Waren aufbewahrt werden.
Wie die Waren transportiert werden.
Wenn es Dokumente über den Waren (z.B. Rechnungen oder Frachtbriefe) gibt, und was darin steht.
Die Beschaffenheit und Menge der Waren. "

Und aus dem Text lese ICH nicht heraus, dass man eine unbegrenzte Menge Alkohol ohne Probleme einführen darf, auch wenn es nur der Sammlung und nicht dem Verzehr dient. Wenn der Zoll die Flaschen entdecken sollte, würde ich zumindest mit Schwierigkeiten rechnen und dementsprechend habe ich geantwortet. Das hat also mit up to date nichts zu tun sondern ich denke, dass wir diesen Text unterschiedlich interpretieren :).
Und mir persönlich ist der Text eigentlich zu undeutlich, er lässt zu viele Spekulierungen zu :D
Und woran genau erkennt man, dass etwas eine Sammlung ist?

"Was das Auto angeht - ich weiss nicht, wie die Strafen für ein nicht umgemeldetes Auto aussehen, man muss aber auch bedenken, dass in Deutschland schon gemeldet werden muss , wenn der Wagen sich über eine bestimmte Zeit hinaus ständig in einem anderen Landkreis befindet. Mit Sicherheit kann man ein Auto in Schweden "verstecken", ich denke dennoch, dass es bei Normalgebrauch allerdings auffallen würde, geschweige denn lohnsam wäre."
In dem Punkt sind wir uns einig. Auch wenn wir es unterschiedlich formuliert haben, meinen wir dasselbe :)

Wäre die Frage mit dem Alkohol mir beruflich gestellt worden, hätte ich bei Tullverket angerufen, damit ich exakte und korrekte Aukünfte geben kann und nicht nur Textdeutungen. Dafür werde ich in dem Fall dann ja schliesslich bezahlt :P [/quote]


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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 9. Januar 2008 11:19 
Schwedenfreund
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Registriert: 24. Juli 2007 16:02
Beiträge: 977
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Nanna hat geschrieben:
Und aus dem Text lese ICH nicht heraus, dass man eine unbegrenzte Menge Alkohol ohne Probleme einführen darf, auch wenn es nur der Sammlung und nicht dem Verzehr dient. Wenn der Zoll die Flaschen entdecken sollte, würde ich zumindest mit Schwierigkeiten rechnen


Was im Text steht stimmt mit den EU-Reglungen überein, was wiederum heisst - ist es glaubhaft, dass der eingeführte Alkohol für den eigenen Bedarf bestimmt ist, so darf er eingeführt werden. Nun sprechen wir von einer privaten Sammlung, die unwahrscheinlich einen 4-Tonner umfasst, wobei es sich bei der Flaschen um unterschiedliche handelt, die Flaschen wahrscheinlich nicht "verkaufsfrisch" auf Palette gepackt sind, sich keine kommerziellen Packlisten an den Flaschenbehältern/kartons befinden, dazu den Rest vom Umzugsgut samt der Umzugstatsache. Ich schätze auch, dass der Umziehende bei Umzug nicht gerade ein Restaurant/Kneipe in Schweden betreibt. All das sind triftige Argumente für eine Privateinfuhr, die auch für den stursten Zöllner ausreichen müssen. Sollte es wider Erwarten vor Ort ein Problem geben, klärt man es mit höheren Dienststellen des Tullverket, so oder so - man wird die Sammlung in's Land bekommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Umzug nach Schweden
BeitragVerfasst: 9. Januar 2008 15:35 
Alter Schwede
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Hej, ich hatte den Text auch so verstanden, dass man als Privatperson keine Begrenzung hat... obwohl mich das verwirrt, da ich dachte, dass die Einfurhbegrenzung noch gilt. Jedenfalls haben wir uns bei unserer Whiskysammlung nicht die Mühe gemacht sie genau zu deklarieren. Sie wurde einfach in die Umzugskisten mitverpackt...

Ob das eine Sammlung ist kann man vielleicht nicht immer erkennen aber normalerweise sollte man doch davon ausgehen, dass eine private Sammlung als solche zu erkennen ist, da sie ja nicht zu groß sein dürfte. Oder hat jemand Palettenweise die Flaschen daheim im Keller?
Wir haben zusätzlich einiges an Wein und so gekauft, da es ja hier teurer ist. Auch wenn es eine Weile gelagert wird, irgendwann braucht man es mal... vor allem wenn der Besuch kommt...
Nur den Rum für die Feuerzangenbowle hatten wir doch glatt vergessen und mussten ihn in Deutschland nachbestellen.

Grüße
Wiebke


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