Hallo Stefan!
Pierre hat das schon ganz richtig gesagt. Du brauchst als Schweizer eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn du länger als drei Monate in Schweden bleiben möchtest.
Hier jetzt noch ein paar Quellen:
Immer wieder gern genommen: Basisinfos auf Deutsch, von der Schwedischen Botschaft
http://www.swedenabroad.com/Page____19447.aspxDie wirklichen und aktuellen Details gibt es immer beim Migrationsverket. Auf schwedisch:
http://www.migrationsverket.se/swedish/ ... rering.jspoder englisch:
http://www.migrationsverket.se/english/ ... rering.jspWichtig für dich ist dieser Abschnitt aus obiger Seite:
Zitat:
Schweiz omfattas av den fria rörligheten genom ett avtal med EU. Men medborgare i Schweiz måste ansöka om uppehållstillstånd om de vill stanna längre än tre månader.
Der Antrag selber erfolgt über das Formular 146011, das du hier findest:
http://www.migrationsverket.se/blankett ... 011_sv.pdfViel Erfolg!
Dietmar