Wegen religiöser Diskriminierung eines Muslims hat der Diskriminierungsombudsmann die Arbeitsmarktbehörde zu Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 17.000 Euro verklagt. Das schreibt die Tageszeitung „Svenska Dagbladet“. Der Mann hatte vor zwei Jahren keinen Praktikumsplatz bekommen, weil er sich beim Vorstellungsgespräch aus religiösen Gründen geweigert hatte, der Chefin die Hand zu geben. Stattdessen hatte der 24-Jährige eine Verbeugung vorgezogen. Das Arbeitsamt hatte daraufhin beschlossen, dem Mann keine weiteren ABM-Stellen zu vermitteln. Schließlich habe der Betroffene durch sein Verhalten dazu beigetragen, dass ihm der Praktikumsplatz nicht angeboten wurde, hieß es in der Begründung. In einer Pressemitteilung sagte die Chefin der Behörde gegen ethnische Diskriminierung, Katri Linna, es sei nicht richtig, wenn Behörden das Verhalten von Menschen derartig steuern würden. In einem Land, wo Menschen verschiedener Kulturen aufeinander träfen, müssten wir Verständnis für andere Gebräuche und Sitten haben, so Linna.
Schadenersatz für gekündigten Muslim gefordert
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Schadenersatz für gekündigten Muslim gefordert
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
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