Hallo, ich hoffe dieser Thread passt zu meiner Frage. Ich werde bald für eine längere Zeit nach Schweden aufbrechen und wollte dabei eine normale
Auslands-KV abschließen. Ziel meiner Reise ist eigentlich nur die Erkundung des Landes. Wenn sich jedoch etwas ergibt bleibe ich auch länger. Wenn ich mich also dauerhaft in Schweden niederlassen möchte, ab wann gilt dann dort die Versicherungspflicht? Würde mir dann unterstellt, dass ich schon zu Beginn meiner Reise die Absicht hatte mich dort niederzulassen? Wenn, dann würde das ja bedeuten, dass ich mir direkt dort nach einer Versicherung umschauen müsste.
Vielen Dank