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Schweden
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Schweden und Norwegen - Fähre, Urlaub, Reisen & Meer

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 Betreff des Beitrags: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 14:29 
Neuling
Neuling

Registriert: 28. Juni 2011 14:17
Beiträge: 4
Hallo allerseits!

Ich habe bereits die Suchfunktion des Forums bemüht, habe allerdings beim Überfliegen der Themen meine Frage noch nicht beantwortet gefunden, daher also nun ein neues Thema...

Mein Verlobter und ich (Heirat im September) werden die kommenden Jahre in Schweden leben und arbeiten. Er ist bereits seit einem Jahr auf einer befristeten Doktorandenstelle (insgesamt für vier Jahre, nun also noch knapp drei) in Schweden, ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und hoffe ab Winter eine Stelle als Ärztin in Südschweden zu finden. Es ist allerdings absehbar, dass wir in einigen Jahren wieder zurück nach Deutschland ziehen werden.

Nun frage ich mich, wie es in dieser Zeit mit unserer Rentenvorsorge ausschaut: erwerben wir, wenn wir für ca 3 - 4 Jahre befristet in Schweden arbeiten, bereits Rentenansprüche? Oder können wir uns das eingezahlte Geld auszahlen lassen und privat anlegen? Soweit ich weiß, ist die Mindestarbeitszeit in Deutschland, ab der man Ansprüche erwirbt, fünf Jahre, darunter kann man das eingezahlte Geld zurückfordern. Aber wie ist das in Schweden??

Über Antworten oder auch Tips, wo man diesbezüglich Infos herbekommen könnte, wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße, noch aus Deutschland,
Charlotte

:danke:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 14:59 
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Registriert: 3. Mai 2011 09:48
Beiträge: 176
Wohnort: 25541 Brunsbüttel
Hej Charlotte,

ausführliche Informationen in deutsch gibts hier:

http://ec.europa.eu/employment_social/s ... n/06/s.htm

_________________
CU Karsten :smt006

Als Gott den Menschen erschuf, war er bereits müde; das erklärt manches. (Mark Twain)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 15:45 
Neuling
Neuling

Registriert: 28. Juni 2011 14:17
Beiträge: 4
Vielen Dank!

Das ist im Grunde genau der Link mit Infos, den ich bisher vergeblich gesucht habe! :D

Gruß, Charlotte


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 17:07 
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Registriert: 3. Mai 2011 09:48
Beiträge: 176
Wohnort: 25541 Brunsbüttel
LotteInLund hat geschrieben:
Vielen Dank!

Das ist im Grunde genau der Link mit Infos, den ich bisher vergeblich gesucht habe! :D

Gruß, Charlotte


Freut mich, geholfen haben zu können.

_________________
CU Karsten :smt006

Als Gott den Menschen erschuf, war er bereits müde; das erklärt manches. (Mark Twain)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 19:28 
Alter Schwede
Alter Schwede
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Registriert: 6. Dezember 2006 11:31
Beiträge: 3154
Wohnort: Västerås
Und wo wir so schön beim Thema sind, hier noch 2 gute Links zur Pension in Schweden:

www.collectum.se

www.minpension.se

Bei letzterem kann man wohl, nachdem man sich angemeldet hat, erfahren wo man überall Rentenansprüche hat und wieviel das von dort sein wird. Das betrifft vor allem Leute, die mehrmals in Schweden den Job gewechselt haben und durch den Arbeitgeber andere Rentenabgaben hatten, oder bei denen sich die Bedingungen geändert haben, kann durch den Jobwechsel ja passieren.
Der erste Link ist zu Collectum, die viele ja durch den roten Umschlag kennen, der einmal im Jahr kommt. Collectum ist relativ neu und sammelt alle Rentenansprüche, die man hat zusammen und erleichtert dadurch auch einiges. Der Link ist vor allem interessant um viel über die Rente zu lesen. Bin grad unsicher ob das nur für tjänsteman gilt...
Jedenfalls hilfreiche Seite um die Rente besser zu verstehen. ITP und ITPK ...

Grüsse
Wiebke


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 1. Dezember 2011 21:29 
Neuling
Neuling

Registriert: 1. Juni 2010 11:02
Beiträge: 7
Hallo,

beschäftige mich auch gerade mit der Rente in Schweden, aber ganz schlau werde ich aus dem Link nicht.
Auch ich arbeite (wie im Threadbeginn) nur eine gewisse Zeit in Schweden (3-5 Jahre) und werden dann wieder (nach Österreich :D )zurueckgehen.
Wie lange muss man in S gearbeitet haben, um einen schwedischen Anspruch zu haben?
In dem link habe ich was mit 3 Jahren Wohnsitz gelesen - stimmt das? Also wenn ich 3 Jahre meinen Wohnsitz in Schweden gehabt habe und hier gearbeitet habe, dann bekomme ich eine Rente, auch wenn ich mit 65 nicht mehr in S wohnen sollte?
Ist das egal ob Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Die Höhe der Rente hängt dann im wesentlichen davon ab, wieviel man in der Zeit verdient hat und wieviel man eingezahlt hat, oder? Und von der wirtschaftlichen Entwicklung usw...

Von Collectum habe ich jetzt das Formular ITPK-valsblankett zugeschickt bekommen, bei der man seine tjänstepension auswählen kann bzw. wie das Geld veranlagt werden soll (Traditionell oder Fonds).
Gibt es da einen Tipp oder Erfahrungen, wie man das macht, wenn man vorhat (zumindest im Moment :) ) nur eine begrenzte Zeit in Schweden zu bleiben?

Danke fuer Eure Tipps! :danke:
Gruss
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 1. Dezember 2011 23:00 
Schwedenfreund
Schwedenfreund
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Registriert: 24. Oktober 2011 16:06
Beiträge: 363
Wohnort: Enschede / NL
ich habe in Deutschland, Spanien, Holland und in der Schweiz gearbeitet. Entsprechend den einbezahlten Beträge und der gearbeiteten Zeit, erhalten ich meine Rente anteilmässig von den versch. Ländern. Ich gehe davon aus (EU Gesetze), dass die Jahre in Schweden genauso später behandelt werden.
Auf jeden Fal kann ich nur anraten, sämtliche Unterlagen und Nachweise gut auf zu bewahren

_________________
Lebenskünstler ist, wer einen Sommer so erlebt, daß er ihm noch den Winter wärmt (A.Polgar 1873-1955)


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 Betreff des Beitrags: Re: Rentenansprüche in Schweden
BeitragVerfasst: 2. Dezember 2011 00:08 
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Registriert: 11. Oktober 2011 16:47
Beiträge: 66
Rentenansprueche aus DE und SE werden nicht gegeneinander gerechnet. Sondern man erhält die Rente aus den jeweiligen Ländern. Versteuert werden sie jeweils im auszahlenden Land. Gegengerechnet werden nur Rentenbezuege aus der Arbeitsunfähigkeitsrente, mit 65 erhält man dann wie Rente aus DE wie sie sich nach den Beitragsjahren berechnet und aus SE die in Schweden erworbene Rente. Wie es mit den anderen Ländern aussieht bin ich mir unsicher, ob man sich die Jahre die man im Ausland gearbeitet hat, auf die deutschen Beitragsjahre zurechnen lassen kann und die Rentenkassen zwischen sich den Ausgleich vornehmen.

Von der Schweiz weiss ich sicher, dass die Jahre dort (wenn ein Rentenanspruch besteht) von der Schweiz selbst verrentet werden, eine Anrechnung ist bis dato nicht möglich.


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