Haro hat geschrieben:
Hej Sumac,
das wäre schön, wenn man sich darum drücken könnte aber leider ist es so wie bei den abhänig Beschäftigten in Deutschland man muß blechen bis man krum geht. Als gesetzlich versicherter Rentner kann man sich um die Zahlung der Sozialbeiträge nicht drücken da die vor der Auszahlung der Rente abgezogen und die dann Netto überwiesen wird.
Harald[/b]
was für eine wortwahl... blechen, bis man krum geht... mir kommen die tränen.
aber egal.. daraus ergibt sich, weil der rententräger die sozialabgaben vorab abzieht und den betrag den zuständigen stellen zukommen läßt, das man eben mit denen sehen muss, was zu tun ist... und EU sei dank, es gibt das formular E 121 (?), das bescheinigt, das man in DE krankenversichert ist und diese ausgeweitet wird auf den gesamten EU-raum, explizit auf die kasse, in dem land wo man ich aufhält und nun überweist die kasse eine betrag nach dem land wo man sich aufhält, das man auch dort abgesichert ist...
nehmen wir schweden, da wir ja in diesem land unser neues zu hause gefunden haben:
soweit mir bekannt ist, liegen die kosten für die krankenkasse in schweden bei 11%, in n DE aber bei 14-?%, was passiert jetzt mit dem überschuß? den bekommmt der rentner nicht ausgezahlt, aber dafür ist er eben in DE weiterhin versichert.
anders als bei deutschen, die im ausland arbeiten... aber das wird mir zu doof, das alles aufzufädeln...