vitlök hat geschrieben:
Der Vater wird die normale Höhe gemäß Düsseldorfer Tabelle nach Schweden überweisen müssen.
das würde ich nicht so unterschreiben... es ist abhängig von den lebenshaltungskosten.
ich stell mir gerade vor, das ein elternteil mit dem kind in ein land zieht, wo die lebenshaltungskosten um ein vielfaches geringer sind als in DE...
also so einfach kann man die frage nicht beantworten, denn es kommt ja damit die nächste frage auf.. wie sieht es mit dem kindergeld aus, das in DE bezahlt wird... kann der betrag des unterhalts um diesen betrag gekürzt werden?
ich würde für solch eine frage, mich an die zuständigen ämter/behörden wenden, um eine rechtsgrundlagensichere auskunft zu bekomen.
interessant wäre auch die frage: darf man mit den kindern ins ausland ziehen, wenn der andere elternteil was dagegen hat?
wie sieht es mit dem "umgangsrecht" aus. hat der oder die zurückgebliebene anspruch darauf, seine kinder einmal im festgesetzten zeitraum zu sehen und wenn ja, wer muss für die kosten aufkommen?
ich denk mal, da könnten noch viele fragen auf dich zu kommen.