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Schweden
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 Betreff des Beitrags: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 26. Mai 2010 13:47 
Neuling
Neuling
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Registriert: 26. Mai 2010 13:43
Beiträge: 4
Wohnort: Tyskland
Ich würde gerne mit meinem 2 Kinder nach Schweden gehen, es ist soweit auch schon alles geklärt ich kann bei meinem Freund in Schweden wohnen.

Das einzige was ich gerne wissen würde, wie ist es wenn man in Deutschland für beide Kinder Unterhalt bekommt, bekommt man das auch in Schweden und wenn ja ist es weniger oder mehr?

finde da leider gar nix konkretes drüber :oops:

ich :danke: euch recht herzlich für die Hilfe :wink:

dreamchen


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 26. Mai 2010 16:30 
Teilnehmer
Teilnehmer

Registriert: 10. März 2009 15:59
Beiträge: 48
Der Vater wird die normale Höhe gemäß Düsseldorfer Tabelle nach Schweden überweisen müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 26. Mai 2010 16:42 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 25. August 2009 06:42
Beiträge: 405
Wohnort: Sverige
vitlök hat geschrieben:
Der Vater wird die normale Höhe gemäß Düsseldorfer Tabelle nach Schweden überweisen müssen.

das würde ich nicht so unterschreiben... es ist abhängig von den lebenshaltungskosten.
ich stell mir gerade vor, das ein elternteil mit dem kind in ein land zieht, wo die lebenshaltungskosten um ein vielfaches geringer sind als in DE...
also so einfach kann man die frage nicht beantworten, denn es kommt ja damit die nächste frage auf.. wie sieht es mit dem kindergeld aus, das in DE bezahlt wird... kann der betrag des unterhalts um diesen betrag gekürzt werden?
ich würde für solch eine frage, mich an die zuständigen ämter/behörden wenden, um eine rechtsgrundlagensichere auskunft zu bekomen.

interessant wäre auch die frage: darf man mit den kindern ins ausland ziehen, wenn der andere elternteil was dagegen hat?
wie sieht es mit dem "umgangsrecht" aus. hat der oder die zurückgebliebene anspruch darauf, seine kinder einmal im festgesetzten zeitraum zu sehen und wenn ja, wer muss für die kosten aufkommen?
ich denk mal, da könnten noch viele fragen auf dich zu kommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 09:12 
Alter Schwede
Alter Schwede
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Registriert: 6. Dezember 2006 10:31
Beiträge: 3143
Wohnort: Västerås
Aus meiner Zeit im betreutem Umgang und der sozialpädagogischen Familienhilfe kenn ich das so:

Der Unterhalt wird gezahlt, egal wo die Kinder leben. Der Vater müsste theoretisch den gleichen Betrag auf das Konto der Mutter überweisen. Natürlich kann er darauf bestehen, dass es eine Neuregelung gibt, wenn die Lebensumstände völlig anders sind. Er muss aber nicht unbedingt mehr zahlen nur weil die Mutter in einem teureren Land leben möchte. Das ist ihre Entscheidung.
Gibt es gemeinsames Sorgerecht, muss der Vater dem Umzug zustimmen, bestenfalls schriftlich. Ohne diese Zustimmung würde es sich rein rechtlich um Kindesentführung handeln auch wenns blöde klingt weil die Kinder mit der Mutter umziehen, bei der sie eh leben. Ist aber dennoch so, dass der Vater in dem Fall den Umzug verhindern könnte.
Umangsrecht besteht auch bei getrenntem Sorgerecht und das kann ihm niemand nehmen. Allerdings hat er dann auch schlechtere Karten denn die Mutter wäre nicht verpflichtet die Kinder nach Deutschland zu bringen (ausser vielleicht mal in den Ferien). Da gäbe es Gespräche mit dem Jugendamt wenn er darauf besteht und es keine Einigung gäbe.
Da wir den Hintergrund nicht kennen, können wir nur raten.
Mit den Zahlungen des Unterhaltes hat das aber nichts zu tun.
Ist es so, dass der Vater gar keinen Unterhalt zahlt und die Familie Geld von der Familienkasse bekommt, sozusagen Unterhaltsvorschuss, dann muss man sich mit denen in Verbindung setzen was im Falle eines Umzugs ins Ausland geschieht. Der Anspruch auf Kindergeld verlischt beim Übergang über die Grenze (grob gesagt). Da muss man sich ordentlich hier melden und das hier beantragen. Dafür braucht man eine Bescheinigung der Abmeldung aus Deutschland, am Besten gleihc von der Familienkasse mit eine Bestätigung, dass der Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland erloschen ist. Ob man weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommt weiss ich nicht, nicht mal ob es so etwas auch in Schweden gibt. Sollte es sich um so einen Fall handeln, wäre ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter eh die beste Lösung.

Grüße
Wiebke


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 16:00 
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Registriert: 26. November 2006 17:26
Beiträge: 274
Hej, es gab vor kurzem ein Urteil, mit dem einer Italienerin die Mitnahme des Kindes zurück nach Italien versagt wurde, da der Vater sich in seinem Umgangsrecht verletzt sah.
Genaueres hierzu weiß ich nicht, ist jedoch ganz aktuell. Wäre also sehr wichtig, das vorher abzuklären.
Aus dem Steuerrecht kenne ich es, dass es 4 Ländergruppen gibt. Je nachdem mit welchem Land Berechnungen nötig sind, werden die Beträge entweder 1:1 u.s.w. bis 1/4 angesetzt. Schweden gehört in die Ländergruppe 1. Könnte mir gut vorstellen, dass es im Unterhaltsrecht ähnlich ist. Hier hilft nur gezieltes Fragen im Jugendamt.
Gruß Krümel7


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 27. Mai 2010 22:48 
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Registriert: 26. April 2008 21:05
Beiträge: 269
Wohnort: Rosenfors (Småland)
vitlök hat geschrieben:
Der Vater wird die normale Höhe gemäß Düsseldorfer Tabelle nach Schweden überweisen müssen.

Hejsan dreamchen,

da ich selbst auch geschieden bin, was aber schon länger her ist, drei Kinder habe und genug Ärger wegen Unterhalt und Sorgerecht hatte denke ich kommt es in erster Linie auf den Partner an, stellt er sich quer und versucht Unterhalt zu sparen wird er den Unterhalt neu berechnen lassen. Wenn Du Glück hast und er es akzeptiert läuft es weiter wie bisher. Aber "Sumac" hat schon recht, es gibt vieles abzuklären wie die Sache mit dem Kindergeld oder z.B. ob dein Partner überhaupt damit einverstanden ist das die Kinder in einem anderen Land leben, so viel ich weiß muß er seine Einwilligung dazu geben. Da solltest Du Dir wirklich einen Rechtsbeistand suchen bevor es hinterher Ärger gibt.


Viele Grüße aus Småland :flagge:
Harald

_________________
Man muss dem Leben nur gelassen folgen und ihm ein Höchstmaß an Freude entnehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 5. Juni 2010 20:25 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 25. August 2009 06:42
Beiträge: 405
Wohnort: Sverige
dreamchen hat geschrieben:
ich :danke: euch recht herzlich für die Hilfe :wink:


anstatt jedesmal einen neuen beitrag anzufangen, könntest du ja hier weiter schreiben oder zumindest mal sagen, ob du etwas in die richtung unternommen hast, was dir hier vorgeschlagen wurde..
oder was erwartest du?


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 6. Juni 2010 10:17 
Schweden Guru
Schweden Guru
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Registriert: 25. September 2006 19:15
Beiträge: 1339
Wohnort: jämtland
es gibt jetzt auch ein urteil über das wegziehen eines geschiedenen partners mit den kindern in ein anderes land.
es wird in Jedem fall vom gericht entschieden.....

elke


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 6. Juni 2010 11:10 
ok ich habe bei der Schwedischen Botschaft angerufen aber zwecks kindergeld unterhalt hab ich noch nix erreicht leider.

Gibt es den möglichkeiten als Deutsche oohne Schwedisch kenntnisse eine Wohnung bezahlen zu können von Kindergeld und Unterhalt. Ich kann ja höchstwahrscheinlich nicht arbeiten gehen können oder?

was meint Ihr dazu?

dreamchen


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 Betreff des Beitrags: Re: Nach Schweden mit 2 Kinder
BeitragVerfasst: 6. Juni 2010 19:39 
Schwedenfreund
Schwedenfreund
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Registriert: 2. Oktober 2007 11:57
Beiträge: 360
Wohnort: noch Deutschland
Hej hej,
ich weiss ja nicht wie alt deine Kinder sind. Aber in Schweden wird es möglich sein arbeiten zu gehen wenn das kleinste Kind mind. 1 Jahr alt ist. Außerdem willst du im Alter bestimmt eine Rente bekommen, und die musst du dir in Schweden selbst erarbeiten, auch wenn du deinen jetzigen Partner heiraten willst. Sobald du mit deinem neuen Partner zusammenlebst ist der Vater deiner Kinder sowieso nicht mehr verpflichtet für die Unterhalt zu zahlen. Wenn du nicht arbeitest muss dein neuer Partner voll für dich aufkommen.

Wenn der Vater deiner Kinder damit einverstanden ist das du nach Schweden gehst, solltes du dich erkundigen was passiert wenn er plötzlich keinen Unterhalt mehr zahlt. Ich glaube nicht das dir Deutschland dann den Unterhaltvorschuss zahlt. Der ist sowieso zeitlich begrenzt. Wenn deine Kinder älter wie 12 sind bekommt man in Deutschland eh nichts mehr und wenn sie jünger sind ist nach 6 Jahren auch Schluss. Dann musst sowieso arbeiten um deine Kinder vernünftig groß zu kriegen. Also stelle dich darauf ein das du arbeiten gehen wirst.

Viel Grüße Claudia


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