Cassia hat geschrieben:....aber leider keineswegs für alles, wie hier zu lesen ist ...
Hmm, dann wird das wohl mehr und mehr auf die Einwohnermeldeämter (und die Notare) fokussiert. Gut, vielleicht wurde bei den übrigen Stellen zuviel Missbrauch getrieben, keine Ahnung.
Allerdings habe ich mich inzwischen nochmal informiert, und muss meine bisherige Aussage leider zurückziehen:
Zumindest in einigen Bundesländern scheint es tatsächlich so zu sein, dass Behörden mehrseitige Dokumente nur dann beglaubigen dürfen, wenn der Zusammenhang zwischen den Seiten - auch eventuellen leeren Seiten! - gewahrt bleibt. Deshalb wirst Du wohl doch in den sauren Apfel beißen und den kompletten Pass einschließlich aller leeren Seiten kopieren und beglaubigen lassen müssen.
MfG
Gerhard