Am 1. Juli traten eine Reihe neuer Gesetze in Kraft. So wird die maximale Länge für zeitbegrenzte Strafen für Mord von zehn auf 18 Jahre verlängert. Lebenslänglich als Höchststrafe bleibt weiterhin bestehen. Im juristischen Bereich wird ein neuer Straftatbestand ins Gesetzbuch aufgenommen: die Aufnahme sexueller Kontakte mit Minderjährigen, etwa per Internet, wird mit Strafandrohung bis zu einem Jahr Gefängnis belegt.
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