Ein schwer krebskranker Asylbewerber aus Aserbaidschan soll abgeschoben werden. Trotz ärztlicher Bescheinigungen, dass der 30-Jährige derzeit nicht transportfähig ist und dass die notwendige Behandlung in Aserbaidschan nicht gewährleistet ist, hält die Einwanderungsbehörde an ihrem Beschluss fest.
Der Antrag auf politisches Asyl des Mannes war als unbegründet abgelehnt worden, bevor die Krankheit des Mannes entdeckt wurde. Von der gesetzlichen Möglichkeit, aufgrund schwerer Krankheit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu gewähren, hat die Behörde keinen Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiter der Behörde haben es gegenüber dem schwedischen Rundfunk abgelehnt, die Gründe für ihren Beschluss darzulegen.
Krebskranker soll abgeschoben werden
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Krebskranker soll abgeschoben werden
(Mit freundlicher Genehmigung von Radio Schweden)
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