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Schweden
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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 24. November 2009 23:26 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 4. Mai 2008 21:43
Beiträge: 767
Wohnort: Insel Orust
Also Samweis

Du lehnst Dich mit Deinem ellenlangen Beitrag, in dem du Dich zu erklären versuchst, echt weit aus dem Fenster.
Die deutliche Frage und Überlegung von Heike ist und war "wie bekomme ich die verda... Immobilie die man in D zur Zeit nicht verkauft kriegt finanziert"....bedeutet nicht gleich ... wie krieg ich die geschenkt, sondern ich habe Einkommen X gibt es eine steuerliche Absetzmöglichkeit Y dann bleibt mir Z übrig und ich kann es dann gut tragen oder habe ein Problem.

Der Hinweis auf DGB und Steuerbarater ist zwar löblich...aber glaub mir..wir haben dass auch durch, da gibt es nicht nur lange Sätze sondern auch außerordentlich schwierige Zusammenhänge.
Unser Steuerberater der lange für uns gearbeitet hat, war total überfordert. Da müssen international arbeitende Büros ran und die sind recht anspruchsvoll im Preis

Du verhälst Dich in Allem jetzt päpstlicher als der Papst und holst alle wenn und abers hoch, die hier gar nicht gefragt wurden.
Um es meinerseits jetzt nicht ausufern zu lassen, antworte ich mal "nur" auf Dein Kleingedrucktes.
Samweis hat geschrieben:
P.S.: Das Thema ist zwar nicht ungewöhnlich aber komplex - und birgt einige Gefahren, und zwar für den "Tippgeber" ebenso wie für den so "Beratenen".
Wenn Du noch nicht weißt, was ich meine, hier ein paar Beispiele (ausdrücklich ohne steuerberatenden Anspruch und nur mit "kann"-Formulierungen)..

keiner der Antwortenden behaupten hier dass Gegenteil, deshalb fragte Heike auch expliziet nach Erfahrungen in gleicher Situation. Wir hatten nur eine ähnliche und ich habe darauf hingewiesen dass es nur dann/wenn gilt.
Meine Aussage bezieht sich nicht auf einen Steuertrick sondern wir wurden hier von einem international tätigen Steuerberaterbüro begleitet und aufgefordert solche Daten beizubringen (Price Waterhouse Coopers)
Wenn die genannten Bedingungen zutreffen, kann ich nur zur Nachahmung empfehlen, denn unter uns Deutschen gesagt. Wer von uns wäre drauf gekommen dass Schweden Hauszinsen in Deutschland akzeptiert.

Samweis hat geschrieben:
1. Du arbeitest in B, wohnst aber in A. Dann kann üblicherweise Dein Einkommen im Quellenland B versteuert werden - trotzdem bist Du aber im Wohnsitzland A steuerpflichtig. Das DBA regelt, wie die Steuer aus B in A angerechnet wird. Gibst Du die Einkünfte aus B in A nicht an nach dem Motto "Ist ja schon versteuert"... => Steuerstraftat...


Ja schön und Samweiss??? Und wo ist dort jetzt der neue ausschlaggebende Hinweis?
Sie hat beschrieben, dass sie ihre Einkünfte aus S den deutschen Ämtern in ihrer jeweiligen Ausführung vorlegt...ist doch alles gut.
Samweis hat geschrieben:
2. Ein Familienmitglied lebt und arbeitet in A, das andere in B. In der Regel kann man getrennte oder gemeinsame Veranlagung wählen. Bei getrennter Veranlagung kann ich aber nicht die Einnahmen nach gusto trennen und die steuermindernden Ausgaben nach Wunsch zusammenfassen..

Bedingt richtig. In D kann man wählen und sie handelt nach ihrer Wahl -siehe oben-
In S wird man getrennt nach Einkommen veranlagt, mir ist nicht bekannt dass es dort auch eine gemeinsame Veranlagung gibt. Stehen aber beide Ehepartner im "Grundbuch" können trotzdem alle gezahlten Zinsen - bis auf eine bestimmte Höhe - auf das schwedisch versteuerte Gehalt, steuerungsmindernd, angerechnet werden.
Nur wenn die Zinsen einen gewissen (recht hohen Betrag) übersteigen, wäre es gut auch das zwiete gehalt des paares auf schwedischer Steuer zu haben, denn dort könnte man den Rest plazieren.
Ist übrigens - nicht wie in D - topsecretsteuergeheimnis --- darüber spricht sogar der schwedische Bänker bei Vertragsabschluss von Krediten mit Dir...er will ja wissen was er dem Skattevekert melden muß.
Einzig dass Hansbaer meinte, sie müßte die Zinsen sleber zahlen ist so nicht ganz richtig...sie müssen beide im Grundbuch stehen, dann kann man die Zinsen von dem in Schweden versteuertem Gehalt absetzen.

Samweis hat geschrieben:
3. Das Finanzamt mag sich auch wenig um die "Meldung" scheren - denn es ist nicht zuständig dafür, ob Du vielleicht eines Melderechtsvergehens schuldig bist. Aber bei DBAs, die auf dem Wohnsitzlandprinzip beruhen, kann der Begriff "Lebensmittelpunkt" ziemlich wichtig werden. Wenn Du da gerne tricksen möchtest, möchtest Du das vielleicht nicht im Internet publizieren?


Nochmals, niemand schreibt/fragt nach Tricks, sondern welches Recht habe ich wenn.
Es geht hier um eine Haushaltskassenkalkulation, dabei mag man keine Negativüberraschungen und muß auch - oh wunder bei Eigentum - wissen welche Vergünstigungen man haben kann.

Samweis hat geschrieben:
4. Und dann gibt's noch Leute, die werden sowieso nach dem Welteinkommensprinzip besteuert (frag mal janaquinn). Derselbe Tipp, der für Dich gut wäre, wäre hier völlig falsch. Wer aber soll das wissen??

Versteh diese Bemerkungen zwar nicht...will dazu auch bitte keine Erklärung, aber klingt irgendwie Indiskret.

Samweis hat geschrieben:
Steuervergehen werden von den Ländern unterschiedlich eng gesehen, aber selten mit Wohlwollen. Wohl dem, bei dem es dann nur um Kleingeld geht.

Richtig...und im Bezug auf eine Stelle deines Postings welches ich hier nicht zitiere, kannst Du auf die Intelligenz der Mitschreiber hier zählen, denn diese Info´s gehen nur diskret und vis a vis direkt an Heike.

Laß es jetzt bitte bitte gut sein, und erfreue uns an anderer Stelle mit Deinen spritzigen Beiträgen.
Du hast hier wirklich aufs falsche Pferd gesetzt.

Weißt Du manchen wäre ein klarer Übergang auch viel lieber.
Wie im Fernsehen..wir packen alle fröhlich die Kartons und fahren gemeinsam der Umzugsspedition hinterher.
Aber so funktioniert es manchmal nicht und gerade Familien, die sich schon einiges in D auf gebaut haben, stehen aufeinmal vor Fragen, die sie sich vorher aus Unwissenheit nicht gestellt haben und ich finde es äußert legitim, diese auch in so einem Forum zu stellen.

LG
Heike

@Heike..PN folgt


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 10:05 
Schwedenfreund
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Registriert: 8. April 2009 12:51
Beiträge: 359
Wohnort: Västernorrland
Hallo Tommy3,

und Danke für Deine Unterstützung.
Tommy3 hat geschrieben:
ganz so einfach ist das Leben aber doch nicht. [...] gibt es da die 6_monate-regel, die 12 Monate-Regel, sowie Vorschriften, wieviele Tage man im Ausland oder in S während dieser Tätigkeit zubringen kann,
Genau.

Gefragt war nach Wahlmöglichkeiten, wenn der Lebensmittelpunkt in S liegt und beide Ehepartner sich überwiegend dort aufhalten.

Meine Antwort, dass es in diesem Fall keine Wahlmöglichkeiten gibt sondern Regelungen (sic!), erntete eine merkwürdige Reaktion. Schön, dass Du es ebenso siehst, dass diese Fälle im Detail geregelt sind.

Viele Grüße

Samweis


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 11:14 
Schweden Guru
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Beiträge: 1463
Wohnort: 23858 Reinfeld
Hallo,

die Diskussionen sind sehr interessant, auch ich wußte beispielsweise bisher nicht, dass man in Schweden Zinsen von Hauseigentum in Deutschland absetzen kann, wenn man in Schweden Steuern bezahlen muß. Gilt das auch, wenn man nur Steuern auf Vermietungseinkünften in Schweden bezahlt? Oder gilt das nur für Steuern, die man aufgrund Berufstätigkeit in Schweden bezahlt?
Auf jeden Fall kann ich bestätigen, dass die Steuergesetze derart kompliziert sind, dass man als Laie da sehr große Schwierigkeiten hat.
Die Finanzämter (zumindestens in D) suchen sich für sich das Beste raus, so dass man auch als Steuerzahler zusehen muß, wie man was händelt und wie man es schafft, alles was absetzbar ist, auch in Anspruch zu nehmen. Da man es ja alles legal machen möchte, ist es wichtig, sich im Vorwege darüber zu informieren.

Grüße Aelve

_________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
( Goethe)
http://www.traumhausschweden.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 11:21 
Zitat:
Gilt das auch, wenn man nur Steuern auf Vermietungseinkünften in Schweden bezahlt? Oder gilt das nur für Steuern, die man aufgrund Berufstätigkeit in Schweden bezahlt?


Nein, das gilt nur, wenn man in Schweden uneingeschränkt steuerpflichtig ist - d. h. wenn man sein gesamtes Einkommen (aus dem Ausland und Inland) in Schweden versteuert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 12:07 
Hej,

die schwediaschen Steuerregeln für Normalbürger sind eigentlich ziemnlich einfach, meine Steuererklärung dauert immer nur eine Stunde pro Jahr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 14:14 
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied

Registriert: 3. Dezember 2008 09:10
Beiträge: 129
Wohnort: Halland
Hallo zusammen,
Da hier ja einige Steuerexperten am Werk sind :D habe ich eine weitere Frage, die hoffentlich nicht zu off-topic ist. Ich bin letztes Jahr mitten im Sommer umgezogen und seitem in Schweden uneingeschränkt steuerpflichtig. Das dachte ich zumindest. In D habe ich weder Haus, noch Bankkonto oder sonstiges behalten, das Einkünfte verursacht. Ich arbeite seit August letzten Jahres in Schweden (und habe auch meine Steuern bezahlt).

Nun schreibt mir das dt. Finanzamt, denen ich meine Einkommenssteuererklärung geschickt habe (mit der dt. Lohnsteuerkarte und den Einkünften Jan- Aug 2008) dass sie auch mein schwedisches Einkommen hinzuzählen. Der genaue Wortlaut im Brief ist: Gemäss Paragraph 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG... sind die ausländischen Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, für die Berechnung des Steuersatzes dem zu versteuerten Einkommen hinzuzuzählen.

Das verstehe ich nicht - es wird mitgerechnet obwohl ich es in Schweden bereits versteuert habe? Oder verstehen die mich nicht und denken, ich versteurere nirgends? Oder ist das eine Standardantwort an alle ins Ausland verzogenen?! Dort anrufen ist gerade zwecklos, Sprechstunde ist dort nur an ungerade Wochentagen von 10 - 12.00 :roll:

Interesanterweise wollte das schwedische Skatteverket keine Auskünfte von mir, was ich vom Januar-August 2008 für Einkünfte hatte...

Vielleicht hat ja jemand seine Steurererklärung gerade durch und weiss genau, was ich hätte mitschicken müssen....?!

Ich freue mich über alle sachdienlichen Hinweise, sobald ich dieses Paragraphensdeutsch lese schaltet sich mein Hirn ab.... :oops:
Gruss Bettina


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 14:20 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 8. April 2009 12:51
Beiträge: 359
Wohnort: Västernorrland
Liebe Heike II,

so ein Forum hat ja den Vorteil, dass man nachlesen kann, was geschrieben wurde.

Die Frage, auf die ich mich bezog, lautete nicht
blueII hat geschrieben:
"wie bekomme ich die verda... Immobilie die man in D zur Zeit nicht verkauft kriegt finanziert"
und meine Antwort darauf hatte nichts zu tun mit
blueII hat geschrieben:
wie krieg ich die geschenkt
Deine Darstellung in Deinen letzten Postings geht also (hoffentlich unabsichtlich) von falschen Voraussetzungen aus - Dein ellenlanges Posting entbehrt somit der Grundlage.
blueII hat geschrieben:
Ja schön und Samweiss??? Und wo ist dort jetzt der neue ausschlaggebende Hinweis?
Wenn Du eine Hypothese über meine Intention entwickelst und dann feststellst, dass meine Aussage nicht mit Deiner Hypothese übereinstimmt, dann existiert eine gewisse Wahrscheinlichkeit, das der Fehler weder in meiner Intention noch in meiner Aussage liegt... :lol:
Was Dich natürlich nicht daran hindert - trotz "Ich hab zwar keine Ahnung" - gleich mit der nächsten wirren Hypothese aus dem Busch zu kommen:
blueII hat geschrieben:
Versteh diese Bemerkungen zwar nicht...[...] aber klingt irgendwie Indiskret.
"Indiskret" setzt wohl voraus, dass es um nicht-öffentliche Informationen geht, und nicht, dass sich etwas Deinem Verständnis entzieht? Irgendwann wird's dann nur noch peinlich...

Viele Grüße

Samweis


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 14:25 
Schweden Guru
Schweden Guru
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Registriert: 4. Januar 2008 20:20
Beiträge: 1106
Wohnort: Ronneby
Mann du bist momentan anscheinend echt schlecht drauf, Samweis.
Lass es doch einfach gut sein, ok?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 14:29 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 8. April 2009 12:51
Beiträge: 359
Wohnort: Västernorrland
Hallo Bettina,

soweit ich weiß, darf Dir hier jeder zur schwedischen Steuer Auskunft erteilen. In Deiner Frage geht es aber um die deutsche Steuer, so dass jeder, der Dir hier öffentlich antwortet, je nach Formulierung eventuell gegen das Steuerberatungsverbot verstößt (sofern er nicht zur Steuerberatung berechtigt ist).

Viele Grüße

Samweis

P.S.: Ich schicke Dir eine PN - natürlich völlig ohne Steuertipps. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kommunalsteuern
BeitragVerfasst: 25. November 2009 15:29 
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Registriert: 10. März 2009 15:59
Beiträge: 48
:goodman:


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