Liebe Heike,
HeikeBlekinge hat geschrieben:
Ja klar, immer gleich das Schlimmste unterstellen.
Hm? Lies doch noch einmal genau nach.
Ich hatte ganz zart angedeutet, dass die von Dir gewünschte Wahlmöglichkeit so nicht existiert. In den DBA der jeweiligen Länder ist ziemlich genau geregelt, welche Steuern wo erhoben werden sollen. Der Versuch - aus Bequemlichkeit, Unkenntnis oder wegen des "besseren" Steuersatzes - den Lebensmittelpunkt in Land A zu deklarieren, obwohl er de facto (und per Definition des DBA) in Land B liegt, kann schwer ins Auge gehen. Wenn Land B dahinter kommt, würde es die entgangene Steuer nachfordern. Land A würde aber keinen Bescheid ändern, der aufgrund von falschen Angaben des Steuerzahlers ergangen ist.
Aber natürlich darfst Du Dir jeden Schuh anziehen, der Dir passt. Beschwer' Dich nur nicht, wenn er drückt. Vielleicht könntest Du in diesem Falle auch Deinen eigenen Punkt 3 beherzigen und mit
HeikeBlekinge hat geschrieben:
Frechheit!
etwas sparsamer sein?
Ansonsten sind wohl die Pferde etwas mit Dir durchgegangen?
Über die Rolle der geizigen Sozialämter und der bösen Banken im Zusammenhang mit der luxuriösen Entscheidung, kreditfinanziert eine Immobilie zu erwerben und dann den Wohnsitz zu wechseln, decken wir mal den Mantel des Schweigens, aber auch sonst sind die Pferdchen ja in ein interessante Richtung gelaufen:
HeikeBlekinge hat geschrieben:
Denkt ihr mein Mann ginge zum Spass und aus lauter Freude [...] um seine seine Famile nur einmal im Monat fuer ein paar Tage zu sehen??
Oh, bitte nicht jammern.
Das nennt man freie (und wohl auch freiwillige) Gestaltung der persönlichen Lebensumstände.
Dabei ist es ziemlich wurscht, ob Dein Mann Spaß an der Arbeit in D hat, ob Du Spaß an dem Haus in S hast, obwohl Dein Mann in D arbeitet, oder ob Ihr beide das aus reinem Masochismus macht. In jedem Falle sind diese Entscheidungen dem Privatbereich zuzuordnen und steuerlich nicht förderungswürdig.
Mit vorgehaltener Pistole gezwungen wurdet Ihr ja wohl nicht?
HeikeBlekinge hat geschrieben:
1. Zahlen mein Mann und ich in beiden Ländern Steuern und das nicht wenig.
Wenig ist relativ.
HeikeBlekinge hat geschrieben:
das Recht die beste Möglichkeit wählen zu duerfen [...] wir befinden uns egal ob in D oder S in Rechtsstaaten [...] dem Recht was fuer alle gilt! Da kann sich niemand mehr rausnehmen als ihm zusteht!!
Hm, da beißt sich etwas. Der "Rechtsstaat" definiert sich nicht über ein (steuerliches) Wahlrecht sondern über die universelle Anwendbarkeit derselben Rechtsordnung. Da ist eben auch geregelt, wer wo Steuern bezahlt.
Viele Grüße
Samweis
P.S.: aktuelle Informationen zu deutschen DBAs bzw. jeweiligen Neuverhandlungen finden sich hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Internationales__Steuerrecht/009.html?__nnn=trueösterreichische DBAs:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/InternationalesSteu_6523/DiesterreichischenD_6527/_start.htmschweizerische DBAs:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0.67.html