Hallo zusammen,
die Rechtslage scheint wirklich sehr verworren zu sein. Deshalb sehen die meisten Sozialämter davon ab Elternunterhalt einzufordern, zumal solche Fälle doch sehr selten sind und den Sozialämtern die Erfahrung damit fehlt. Deshalb überlegt es sich die Sozialbehörde wirklich, ob sich der Klageweg lohnt. Zudem wird es äußerst schwierig für ein deutsches Gericht abzuwägen, welcher Unterhaltsbetrag eigentlich zumutbar ist, da die schwedischen Lebensverhältnisse nicht mit den deutschen ohne weiteres zu vergleichen sind. In Schweden sparen viele zum Beispiel zusätzlich über das Fondsparen für Ihre Rente. Wie soll dieses Vermögen berücksichtigt werden? In Schweden sind die Steuersätze zudem höher. Dafür ist für Schweden der Elternunterhalt jenseits ihrer Vorstellungskraft. Das widerstrebt völlig dem ausgeprägten schwedischen Gerechtigkeitssinn. Ich denke über so einen Fall würden die schwedischen Medien gerne berichten, was der deutsche Staat nicht gerne sehen würde. Ich würde auch deshalb als Begklagter hart bleiben, weil man auch den schwedischen Staat hinter sich hat, der kein Interesse daran haben kann, das Gelder auf diese Weise von Schweden nach Deutschland zwangsweise transferiert werden. Meines Wissens gibt es den Elternunterhalt innerhalb der EU nur noch in Deutchland und Belgien. Eine Klage würde also eventuell nur die Diskussion entfachen, ob Deutschland im Zuge der EU-Harmonisierung diesen alten Zopf nicht endlich abschaffen würde. An so einer Diskussion auf EU-Ebene hat das hochverschuldete Deutschland überhaupt keine Interesse. Also würde ich unter Umständen durch alle Instanzen gehen.
Nach BGB ist man als Deutscher verpflichtet Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse zu geben, egal wo man wohnt. Nach dem Sozialgesetzbuch ist man dazu verpflichtet, wenn der Betroffene in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Das ist ja schon recht verwirrend. Außerdem kommen ständig neue EU-Verordungen hinzu.
Ein Tipp hat mich nachdenklich gemacht. Falls das zu zahlende Kind die schwedische Staatsbürgerschaft besitzt, sollte man die deutsche aufgeben, weil man dann selbst nach BGB nicht auskunftpflichtig ist. Dazu steht unter
http://www.forum-elternunterhalt.de/euf ... #post24617 weiteres.
Die Lösung wäre also im schlimmsten Fall die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, falls man bereits die schwedische besitzt.
Da muss sich ein jeder im Einzelfall die Frage stellen, wieviel Euro es ihm wert ist seine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Deutscher zu sein kann also zu einem recht teuren Luxus ausarten, wenn man dies so empfindet. Ich finde den Gedanken einfach ungeheuerlich, aber gerechtfertigt.
Ich stelle mir gerade ein tragisches Szenario vor, wenn der Vater auf Grund eines Schlaganfalls mit 50 Jahren die höchste Pflegestufe besitzt und deshalb der in Schweden lebende einzige Sohn oder die Tochter die nächsten 20 bis 30 Jahre mal angenommen 250 Euro pro Monat bezahlen soll. Soll man dann ohne Zinseszins zu berücksichtigen bis zu 90.000 Euro bezahlen, um Deutscher sein zu dürfen.