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 Betreff des Beitrags: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt?
BeitragVerfasst: 11. September 2010 21:25 
Schwedenfreund
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Hallo zusammen,

die Frage habe ich zwar schon im Schweden-Tor-Cafe gestellt, da ich mich aber die Antwort brennend interessiert, bitte ich um Verständnis, wenn ich sie hier nochmals wiederhole:

Ich habe mich gerade ein paar Stunden durch ein schwieriges Thema "Elternunterhalt" im Internet durchgehangelt und leider keine eindeutige Antwort erhalten. Deshalb wäre ich über persönliche Erfahrungsberichte sehr dankbar, da es ja auch um viel Geld gehen kann.

Angenommen, die erwachsenen deutschen Kinder haben ihren festen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Schweden. Die Eltern leben weiterhin in Deutschland. Nun werden die Eltern oder ein Elternteil in Deutschland Sozialhilfefall, weil - wie so oft - die Rente des Elternteils nicht für das Alten- und Pflegeheim ausreicht. Nach deutschem Recht müsen ja dann die Kinder einen Teil des fehlenden Betrages im Zuge des Elternunterhalts bezahlen. Aber wie ist es, wenn die Kinder in Schweden leben? Müssen sie dann auch bezahlen?

Für konkrete Erfahrungen wäre ich sehr dankbar. Bis jetzt habe ich nur pauschal erfahren, dass viele Elternunterhalte von den deutschen Sozialbehörden wegen der verworrenen Rechtslage nicht eingefordert werden. Mit Vermutungen und gesunden Menschverstand kommt man bei dem Thema leider nicht weiter, wie man unter http://www.recht1.de/forum/elternunterh ... -1795.html ersehen kann. Gibt es jemanden in Schweden, der Elternunterhalt zahlt oder nicht zahlt?

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viele Grüße
Volker

"Om något kan gå sönder kommer det att göra det, vid sämst tänkbara tidpunkt." (Murphy´s lag)

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 12. September 2010 14:08 
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Eine echt interessante Frage, die wir uns auch schon gestellt haben. Ich ergänze das Ganze mit noch einer Frage: Spielt es eine Rolle, dass das erwachsene Kind mittlerweile die schwedische Staatsangehörigkeit hat? Oder zählen da nur Blutsbande ;)

Ich werde die hoffentlich zahlreichen Antworten aufmerksam verfolgen und hoffe, dass irgendjemand mehr weiss.

//Nanna - die das Ganze noch mal postet nachdem es irgendwohin verschwand, aber nicht hierhin :evil:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 12. September 2010 17:35 
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Hej,
leider habe ich keine genaue Rechtslage. Ich glaube, dass es so einen Fall mal gab (anderes Land als Schweden aber auch EU), als ich noch in Deutschland gearbeitet hatte. Da war es so, dass die Rechtslage vorsah, dass der WOhnort der Kinder keine Rolle spielt. Tut er ja auch nicht beim Unterhalt gegenüber einem minderjährigen Kind. Ich hab da keine Paragraphen oder so, aber ich erinnere mich, dass es egal wo die lebten. Es kann halt in der Praxis sein, dass die Behörden da tatsächlich einfach nichts tun, da es kompliziert ist. Gehaltsnachweise und so weiter... das unterscheidet sich ja alles. Ebenfalls die Berechnungen für den Selbsterhalt. Da können nicht deutsche Werte angelegt werden, daher ist die Berechnung schwieriger. Hauskredite und so was, das alles spielt da ja mit rein.
Zu Nanna, ich vermute, so lange man weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird das ebenfalls gelten. Wie das ist, wenn man die abgelegt hat, das weiss ich auch nicht. In dem Fall wird es ja noch schwerer einen aufzufinden, wenn man das nicht möchte... Oder?

Ich hoffe, dass jemand da noch genaue Infos geben kann, vielleicht mit Angabe der Gesetze?
Kein Anwalt hier?

Grüße
Wiebke


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 12. September 2010 19:23 
Schwedenfreund
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Hallo zusammen,

die Rechtslage scheint wirklich sehr verworren zu sein. Deshalb sehen die meisten Sozialämter davon ab Elternunterhalt einzufordern, zumal solche Fälle doch sehr selten sind und den Sozialämtern die Erfahrung damit fehlt. Deshalb überlegt es sich die Sozialbehörde wirklich, ob sich der Klageweg lohnt. Zudem wird es äußerst schwierig für ein deutsches Gericht abzuwägen, welcher Unterhaltsbetrag eigentlich zumutbar ist, da die schwedischen Lebensverhältnisse nicht mit den deutschen ohne weiteres zu vergleichen sind. In Schweden sparen viele zum Beispiel zusätzlich über das Fondsparen für Ihre Rente. Wie soll dieses Vermögen berücksichtigt werden? In Schweden sind die Steuersätze zudem höher. Dafür ist für Schweden der Elternunterhalt jenseits ihrer Vorstellungskraft. Das widerstrebt völlig dem ausgeprägten schwedischen Gerechtigkeitssinn. Ich denke über so einen Fall würden die schwedischen Medien gerne berichten, was der deutsche Staat nicht gerne sehen würde. Ich würde auch deshalb als Begklagter hart bleiben, weil man auch den schwedischen Staat hinter sich hat, der kein Interesse daran haben kann, das Gelder auf diese Weise von Schweden nach Deutschland zwangsweise transferiert werden. Meines Wissens gibt es den Elternunterhalt innerhalb der EU nur noch in Deutchland und Belgien. Eine Klage würde also eventuell nur die Diskussion entfachen, ob Deutschland im Zuge der EU-Harmonisierung diesen alten Zopf nicht endlich abschaffen würde. An so einer Diskussion auf EU-Ebene hat das hochverschuldete Deutschland überhaupt keine Interesse. Also würde ich unter Umständen durch alle Instanzen gehen.

Nach BGB ist man als Deutscher verpflichtet Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse zu geben, egal wo man wohnt. Nach dem Sozialgesetzbuch ist man dazu verpflichtet, wenn der Betroffene in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Das ist ja schon recht verwirrend. Außerdem kommen ständig neue EU-Verordungen hinzu.

Ein Tipp hat mich nachdenklich gemacht. Falls das zu zahlende Kind die schwedische Staatsbürgerschaft besitzt, sollte man die deutsche aufgeben, weil man dann selbst nach BGB nicht auskunftpflichtig ist. Dazu steht unter http://www.forum-elternunterhalt.de/euf ... #post24617 weiteres.

Die Lösung wäre also im schlimmsten Fall die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, falls man bereits die schwedische besitzt. Da muss sich ein jeder im Einzelfall die Frage stellen, wieviel Euro es ihm wert ist seine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Deutscher zu sein kann also zu einem recht teuren Luxus ausarten, wenn man dies so empfindet. Ich finde den Gedanken einfach ungeheuerlich, aber gerechtfertigt.

Ich stelle mir gerade ein tragisches Szenario vor, wenn der Vater auf Grund eines Schlaganfalls mit 50 Jahren die höchste Pflegestufe besitzt und deshalb der in Schweden lebende einzige Sohn oder die Tochter die nächsten 20 bis 30 Jahre mal angenommen 250 Euro pro Monat bezahlen soll. Soll man dann ohne Zinseszins zu berücksichtigen bis zu 90.000 Euro bezahlen, um Deutscher sein zu dürfen.

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viele Grüße
Volker

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 12. September 2010 20:36 
Hej,
das dürften in Schweden sehr, sehr wenige Fälle sein, so dass sich die Medien dafür wohl nicht sonderlich interessieren. Ein paar reiche Deutsche, die für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, kreieren keine enormen Kapitalabflüsse von Schweden nach Deutschland.

Außerdem gibt es ja das sog. Schonvermögen - d. h. selbstgenutzes Woheigentum wird nicht angetastet - darüber hinaus muss man noch über ein Vermögen von mindestens 1,5 Mio. SEK (150.000 Euro) verfügen - für die allermeisten Schweden sowieso eine unerreichbare Summe. Da muss man sich in Schweden eher davor fürchten, dass mal wieder eine Vermögenssteuer fällig wird. Ein gut verdienender Schwede zu sein "kostet" mit Sicherheit mehr.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 12. September 2010 20:48 
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Das ist wirklich ein sehr gutes Thema.
Wir haben eigentlich garnicht darüber nachgedacht als unsere Mutter schwer krank wurde in Deutschland.
Wir haben sie zu uns nach Schweden geholt und komischer Weise läuft das hier ohne das die Kinder zuzahlen müssen oder überhaupt bezahlen müssen. Sie ist in einem privaten wunderschönem Heim alle 14 Tage und 14 Tage zu Hause, wir warten nun darauf das sie dort einen permanenten Platz bekommt.
Die Kosten sind schon klar gelegt und so gering, dass sie noch die Hälfte ihrer Rente über hat.
Warum ist es denn in Deutschland so kompliziert?

Liebe Grüsse
Älven

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 21:16 
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Hallo zusammen,

unter http://www.forum-elternunterhalt.de/euf ... #post24655 gibt es Neuigkeiten zum Thema. Ich beginne zu verstehen, warum die deutsche Staatsangehörigkeit seit 2007 nicht automatisch bei Erhalt der schwedischen Staatsbürgerschaft erlischt.

Hier ein Formblatt, das nicht einmal in meinen verrücktesten Träumen vorkam: http://www.bva.bund.de/nn_385358/DE/Auf ... rklpdf.pdf Und hier unter http://www.bva.bund.de/nn_383930/DE/Auf ... __nnn=true gibt es weitere amtliche Tipps. Ich fange mal an mich so langsam an den Gedanken zu gewöhnen.

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viele Grüße
Volker

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 21:34 
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Hua, jetzt wird es kompliziert ;). Aber interessant.
Was mich am meisten interessiert (und heute abend bin ich zu müde, um google noch zu befragen): Ich mag ja naiv sein (habe mich auch nicht weiter erkundigt oder es mittlerweile vergessen/verdrängt :D, aber ich habe gedacht, dass Schweden nur eine Staatsangehörigkeit bei Erwachsenen zulässt, genauso Deutschland? Haben die Staaten da keinen Austausch, so dass die ältere Staatsangehörigkeit automatisch erlischt? Haben wir da nicht damals irgendein Papier bekommen? Oder auch nicht?? :D Jaja, mit Alzheimer light ist nicht zu spassen, da fällt einem nicht mehr viel ein :D
Vielleicht ist ja auf den ein oder anderen hierr mehr Verlass als auf mich heute :)

//Nanna


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 22:22 
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Hier das Merkblatt der deutschen Botschaft in Stockholm über die doppelte Staatsbürgerschaft, falls jemand im Zweifel ist, welche Nationalitäten er besitzt oder besitzen wird: http://www.stockholm.diplo.de/Vertretun ... =Daten.pdf

Dort steht der folgende Wortlaut:
"Das heißt, dass ein Deutscher der in Schweden nach dem 28.08.2007 eingebürgert wurde/wird, seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliert und Doppelstaater ist."

Sollte man auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtet haben und sollte eines Tages Schweden aus der Europäischen Union ausgetreten sein, denn niemand weiß ja, wie die Welt in 20 oder 30 Jahren aussieht, dann wird es für ehemalige Deutsche, die reumütig nach Deutschland wollen, wahrscheinlich richtig bitter: http://www.kapstadt.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf

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Zuletzt geändert von Volker am 13. September 2010 22:41, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 22:26 
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Aha, Danke.Aber mein Göttergatte ist vor 2007 Schwede geworden, dann hat er die Staatsangehörigkeit verloren? Sehe ein, dass ich mich selber darum kümmerrn sollte, muss da wohl mal ein bisschen nachlesen. :)

//Nanna


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 22:30 
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So gelesen, und Danke für die Info. Wir haben auf alle Fälle schon einen Punkt erfüllt, um nicht zur Kasse gebeten zu werden.
Stellt sich dann nur die Frage, wieviel der deutsche Staat dann bei der noch in Deutschland lebenden Schwester einkassiert stattdessen *seufz*. Aber so kann man sich wenigstens privat einigen, ohne dem Staat darlegen zu müssen, was wir verdienen etc. Oder wir überreden sie vorher zum Auswandern ;)

//Nanna


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 22:49 
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Jetzt haben wir uns überschnitten. An den Elternunterhalt kommt der deutsche Staat nicht ran, wenn man im Ausland lebt und gleichzeitig kein Deutscher ist und das Ausland kein Elternunterhalt kennt, was ja bei Schweden zutrifft. Anders ist das bei Unterhaltszahlungen für Kinder. Hier gibt es internationale Abkommen die verhindern, dass sich Väter oder Mütter ihrer Unterhaltszahlungen durch ein Absetzen ins Ausland entziehen können. Das ist ja auch verständlich.

Nach meinen Recherchen kann der Elternunterhalt schon einige Hundert Euro pro Monat betragen. Hängt halt davon ab, ob man sich reiche oder arme Eltern ausgesucht hat und ob man Einzelkind ist oder Geschwister hat. Leider habe ich damals als kleiner Dreikäsehoch versäumt meine Eltern zu ermahen, für noch mehr Zuwachs zu sorgen, damit ich später nicht so viel zahlen muss. Der Freistaat Bayern verlangt anscheinend besonders viel Opferbereitschaft und ist in diesem Punkt jedenfalls nicht besonders "kinderfreundlich". Ich finde das irgendwie ungeheuerlich. Denn wenn ich mal alt bin, wollte ich nicht meinen Kindern auf der Tasche liegen, sondern der Staat soll für mich aufkommen. Wozu zahlen denn Kinder und Eltern denn gleichermaßen fast ihr ganzes Leben Steuern, Renten- und Pflegeversicherung? Oder leben wir noch in einem Dritte-Welt-Land, in dem die eigenen Kinder für die Alterssicherung angeschafft werden?

Laut

"Ehemalige Deutsche, die nach dem bisherigen Recht ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verloren hatten, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen Antrag auf Wiedereinbürgerung zurückerwerben."

geht die Wiedereinbürgerung vielleicht. Als "Fahnenflüchtiger" hat man auf keinen Fall einen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung. Das hängt dann von der Gnade Deutschlands ab.

Wer weiß, vielleicht gibt es irgendwann in einer nicht all zu fernen Zukunft eine europäische Staatsangehörigkeit und dann sind diese Gedanken nur noch Geschichte.

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Zuletzt geändert von Volker am 13. September 2010 23:19, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 22:57 
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Mein Mann hat aber kein Interesse daran, wiedereingebürgert zu werden :D. Für ihn war damals schon klar, dass er jetzt hier seinen Lebensmittelpunkt hat und somit auch Schwede sein möchte :).
Und wenn ich das Ganze recht verstanden habe, so kann der deutsche Staat bei ihm, da er vor 2007 Schwede wurde, nicht Lebensunterhalt für seine Mutter einfordern. Also, er ist kein Doppelstaatler sondern nur noch Schwede. Und wenn mein müder Kopf es recht verstanden hat in den vorherigen links, so ist das geradezu perfekt, um nicht belangt zu werden?
Vielleicht sollte ich das Ganze für heute beenden, meine Gedanken drehen sich im Kreis und klar rauskommen tun sie schon lange nicht mehr :D

// Nanna - zu müde :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 13. September 2010 23:23 
Schwedenfreund
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Schweden sind glücklicher als Deutsche. Ausnahmen bestätigen die Regel :D .

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 Betreff des Beitrags: Re: Kind in Schweden, Eltern in Deutschland. Elternunterhalt
BeitragVerfasst: 14. September 2010 01:30 
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beschäftige mich auch grad mit diesem thema notgedrungen
was mich dabei am meisten fuchst ist nicht ob ich zahlen muesste sondern das ich bei meinen recherchen festgestellt habe das meine eltern mit 850 euro pro nase nicht gerade die kleinste rente haben aber um in ein pfelegeheim zu kommen immer noch beim staat betteln muessten weil es dafuer schlicht nicht reicht unter 900 euro zuzahlung leuft da nix und dann haste nich mal taschengeld und die haben ihr lebtag gearbeitet
das macht mich echt wuetend

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