Justizministerin Beatrice Ask will das so genannte Grooming-Gesetz zum Schutz Minderjähriger im Internet einer Revision unterziehen. Das 2009 eingeführte Gesetz soll Kinder unter 15 Jahren vor sexuell motivierten Annäherungen schützen. Bislang ist jedoch trootz einer Vielzahl von Anzeigen nur eine einzige Person auf Grundlage des Gesetzes verurteilt worden. Es gebe Anzeichen dafür, dass die Kritik, wonach es sich um ein zahnloses Regelwerk handele, berechtigt sei, sagte die Ministerin. Der Beirat für Verbrechensvorbeugung soll nun in ihrem Auftrag eine Untersuchung des Gesetzes durchführen. Der Bericht soll spätestens im Mai 2013 vorliegen.
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