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Hallo Tobias,
ohne den genaueren Kontext kann ich nur raten:
Hemlighuusfridh - (gesetzlich verbriefte) Sicherheit von Haus und Hof (zu hemlik - heimisch, das eigene Haus betreffend, usw. )
Stembnofridh - keine Ahnung, würde aber einen Zusammenhang mit neuschwed. stämma - anklagen, verklagen vermuten (Schutz des Beklagten? oder ist ofrid gemeint, also daß ein Beklagter sein Anrecht auf Schutz verloren hat?)
Manheligzfridh - gesetzlich verbrieftes Recht auf persönliche Unversehrtheit (vgl. isl. mannhelgi)
Ich hoffe, das hilft ein bißchen weiter?
Grüße, Dirk
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