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 Betreff des Beitrags: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 17. April 2010 11:29 
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Registriert: 16. September 2009 13:04
Beiträge: 17
Wir haben letztes Jahr ein Haus in Schweden gekauft und müssen nun bis 31.Mai die Steuererklärung abgeben. Die Informationsblatt ist zwar in Deutsch geschrieben, das Formular aber nur in Schwedisch. Kann mir jemand konkrete Hinweise geben unter den Punkten 1 - 9? Müssen beide Blätter zurückgeschickt werden? Da wir dieses Jahr unser Haus auch vermieten ( das gilt dann ja erst fürs nächste Jahr?) die Frage: Wird es in der schwedischen Steuererklärung mit angegeben, obwohl wir es in der deutschen Steuererklärung mit angeben werden. Gibt es eine doppelte Versteuerung, oder nur in Schweden oder nur in Deutschland. Wie macht ihr das?

:danke: für jede Hilfe :smt006


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 17. April 2010 20:30 
Hallo,
ich habe das gleiche Problem.
Nach Anfrage beim Skatteverket, bleibt das eine Blatt als Kopie bei Dir.
Ausfüllen mußt Du eigentlich gar nichts, nur unterschreiben und zurückschicken.
Für 2009 zahlst Du keine Fastighetavgift, erst ab 2011 für 2010.
Bei den Mieteinnahmen muß ich passen
Dir Frist läuft am 31.05 ab.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 18. April 2010 13:59 
ormeshaga hat geschrieben:
Hallo,
ich habe das gleiche Problem.
Nach Anfrage beim Skatteverket, bleibt das eine Blatt als Kopie bei Dir.
Ausfüllen mußt Du eigentlich gar nichts, nur unterschreiben und zurückschicken.

oder du machst es online! Steht ganz oben auf dem Auszug.

ormeshaga hat geschrieben:
Bei den Mieteinnahmen muß ich passen
Dir Frist läuft am 31.05 ab.


Einnahmen in Schweden, werden in Schweden versteuert!


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 19. April 2010 15:28 
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Registriert: 26. November 2006 18:26
Beiträge: 295
Hej,
hier ein Auszug aus dem DBA Schweden-D:
Artikel 6

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.

(2) Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.

Das bedeutet, dass du deine Einkünfte aus der Vermietung in S in S besteuern musst. Wie das dort praktisch durchgeführt wird, davon habe ich keine Ahnung. Es gibt hier jedoch so einige FH-Vermieter im Forum, die dir da weiterhelfen könnten. Wundere mich, dass sich da noch niemand gemeldet hat.
In D könnten diese Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aussagen hierzu findet man im jeweiligen DBA, meistens ab Artikel 20ff. unter der Rubrik: Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Grüße Krümel


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 19. April 2010 17:05 
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Registriert: 16. September 2009 13:04
Beiträge: 17
ASDF hat geschrieben:
Einnahmen in Schweden, werden in Schweden versteuert!


Die Einnahmen habe ich in Deutschland.
Wir vermieten in Deutschland an Deutsche auf ein deutsches Konto ! ?????


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 19. April 2010 21:32 
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Registriert: 26. November 2006 18:26
Beiträge: 295
@ elkealex,

nun mal noch mal zum besseren Verständnis:
Ihr zieht nach Schweden und wollt euer in Deutschland belegenes Haus vermieten???
Ich habe es bisher nämlich anders verstanden. Nämlich Wohnort in D, Ferienhaus in S. Bei der ersten Konstellation könnte ich dir bei deinen Fragen weiterhelfen!

Grüße Krümel7


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 21. April 2010 10:06 
Teilnehmer
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Registriert: 16. September 2009 13:04
Beiträge: 17
Krümel7 hat geschrieben:
@ elkealex,

nun mal noch mal zum besseren Verständnis:
Ihr zieht nach Schweden und wollt euer in Deutschland belegenes Haus vermieten???
Ich habe es bisher nämlich anders verstanden. Nämlich Wohnort in D, Ferienhaus in S. Bei der ersten Konstellation könnte ich dir bei deinen Fragen weiterhelfen!

Grüße Krümel7

Wir vermieten unser Ferienhaus in Schweden.
Aber von Deutschland aus an Deutsche die Ihren Urlaub in Schweden in unseren Haus verbringen.
Unser Wohnort ist in Deutschland.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 21. April 2010 10:13 
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Registriert: 10. März 2009 16:59
Beiträge: 48
elkealex hat geschrieben:
Wir vermieten unser Ferienhaus in Schweden.
Aber von Deutschland aus an Deutsche die Ihren Urlaub in Schweden in unseren Haus verbringen.
Unser Wohnort ist in Deutschland.



diese Einnahmen sind in SCHWEDEN zu versteuern...du unterliegst da einem symphatischen Denkfehler

dass ihr an Deutsche vermietet interessiert nicht...sondern dass die Immobilie, die den Ertrag einbringt in Schweden ist, zählt.

Zur Verdeutlichung: Solltet ihr an Engländer vermieten, müsstet ihr Eure Steuererklärung nicht in England machen , oder :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 21. April 2010 19:14 
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Registriert: 26. November 2006 18:26
Beiträge: 295
Hej elkealex,

zur Klarstellung:
siehe den Auszug aus dem DBA!
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, ein solches ist dein FH in Schweden nunmal, sind in dem Land steuerpflichtig, in dem das Grundstück liegt. Somit in Schweden! Dabei ist völlig egal, an wen ihr vermietet und wohin das Geld fließt. Die Belegenheit ist das ausschlaggebende Kriterium!
Die Einkünfte sind in Schweden zu versteuern und in D dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen! Im Fall von Verlusten (aufgrund von Abschreibungen, evtl. Zinsen etc.) wirken sich diese sogar als negativer PV aus, da Schweden zur EU gehört (Stichwort: § 2a EStG).
Vielleicht solltest du dir für das erste mal einen Steuerberater nehmen. Das würde ich dir sogar dringend empfehlen, da es dabei einige Dinge zu beachten gibt. In den Folgejahren ist die Sache dann wesentlich einfacher.
Grüße Krümel7


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei der Steuererklärung
BeitragVerfasst: 22. April 2010 06:43 
Schwedenfreund
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Registriert: 25. August 2009 07:42
Beiträge: 432
Wohnort: Sverige
mal laut gedacht:
welchen vorteil hätte ich, wenn ich mein ferienhaus als ein einnahmeobjekt dem finanzamt in SE mitteile... wenn ich da meine ferien verbringe und es freunde aus DE überlasse, dann ... aber kann sein, das das illegal ist und es eine art steuerhinterziehung ist.. ich habe keine ahnung davon..


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