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guten Tag,
vielleicht kann uns jemand weiterhelfen:
Mein Schwiegervater ist Eigentümer eines Grundstücks in Südschweden. Im Grundbuch stehen er sowie seine 1995 verstrobene Ehefrau. Das Grundbuch ist in Schweden nie richtig gestellt worden, weshalb er alljährlich auch 2 Steuerbescheide (einen für seine verstorbene Ehefrau) erhält. Ein Testament bestand nicht und aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen und 1 Kind hat die Ehefrau mit in die Ehe gebracht. Meine Ehefrau ist zwar die Tochter meines Schwiegervaters, dessen verstorbene Ehefrau ist jedoch nicht die Mutter, so dass sie nach dem damaligen Tod der Ehefrau auch nicht erbberechtigt war. Nach deutschem Erbrecht wären mit dem Tod der Ehefrau meines Schwiegervaters mein Schwiegervater, dessen Stiefsohn und die beiden leiblichen Kinder erbberechtigt gewesen. Ein Erbschein wurde nie beantragt. Nunmehr soll das Grundstück in Schweden verkauft werden und man denkt an uns, weil wir dort seit 8 Jahren hinfahren und uns um das Grundstück kümmern. Selbst wenn in Schweden kein Notar erforderlich ist, müsste doch zunächst das Grundbuch dort berichtigt werden, indem jetzt mein Schwiegervater und die 3 Kinder mit ihrem jeweiligen Anteil als Eigentümer eingetragen werden. Denn nur die wären doch dann verkaufsberechtigt. Oder gibt es in Schweden andere Regeln und mein Schweigervater kann trotz der Tatsache, dass er weder in der Vergangenheit noch jetzt Alleineigentümer war den Verkauf alleine abwickeln? Wenn wir es kaufen sollten, wollen wir später keinen Ärger mit Erbauseinandersetzungen haben. Alles sehr verzwickt und vor allem nie in Ordnung gebracht worden. Vielen Dank für die Hilfe. Viele Grüße chh261
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