Hej!
Imrhien hat geschrieben:
er darf sich ja im Grunde aufhalten wo er will und so lange er keinen Antrag auf irgendwas stellt, rechnet auch kein Staat die Tage von selbst nach.
Oh doch! Wenn Staaten Geld haben wollen, dann werden sie erfinderisch. Und dann werden auch schon mal Tage gezählt, bzw. vom potenziellen Steuerzahler verlangt, dass er die Mindest-Abwesenheitsdauer von 185 Tagen - z.B. durch Vorlage der Flugtickets - nachweist. Da macht Schweden keine Ausnahme. (Ein Bekannter von mir ist im Moment in genau dieser Situation, und ich war es - in Bezug auf die Niederlande - auch schon mal.)
Imrhien hat geschrieben:
Wichtig ist doch eigentlich für den Vermieter nur, dass Ihr die bezahlen könnt. Wenn Dein "Mann" also bei der Wohnungssuche dabei ist und klar ist, dass er seinen Teil der Miete zahlt, braucht er ja nicht im Vertrag stehen.
Doch, der Vermieter hat sogar ein sehr großes Interesse daran, dass beide Partner im Mietvertrag stehen. Dann haften sie nämlich gesamtschuldnerisch. Soll heißen, bei Zahlungsausfall eines Mieters kann sich der Vermieter die geschuldete Miete
in voller Höhe beim anderen Mieter holen.
MfG
Gerhard