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 Betreff des Beitrags: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 29. August 2011 10:22 
Teilnehmer
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Registriert: 1. August 2011 16:05
Beiträge: 19
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Hallo.

Folgende Überlegung:

Welche Vorteile hat es wenn man seinen Hauptwohnsitz in Schweden hat (bei einem Freund als Untermieter geschrieben steht) - und einen Zweitsitz in Deutschland (bei einem Kumpel oder der Freundin) geschrieben steht?

Mein Freund ist jetzt zu mir nach Deutschland gekommen und wir sind nich unsicher ob wir nächstes Frühjahr nicht doch wieder nach Schweden gemeinsam zurück gehen oder nicht.
Er ist nun voraussichtlich durchweg hier in Deutschland und arbeitet hier in Deutschland auch.
Es dreht sich um einen Zeitraum von ca 8 Monaten die wir dann noch hier wären.

Wie ist das steuerlich?

Gruss Dani


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 29. August 2011 11:38 
Schwedenfreund
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Beiträge: 341
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floralunda hat geschrieben:
. . . Welche Vorteile hat es wenn man seinen Hauptwohnsitz in Schweden hat (bei einem Freund als Untermieter geschrieben steht) - und einen Zweitsitz in Deutschland (bei einem Kumpel oder der Freundin) geschrieben steht?
Gruss Dani
Hej Dani,
rechtlich ist es nur möglich, einen Zweitwohnsitz in dem EU-Land zu haben, in dem man auch seinen Erstwohnsitz hat.
Erstwohnsitz ist - vor allem steuerrechtlich - der Ort, an dem man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält.
Hier öffentlich aus der Praxis zu plaudern dürfte problematisch werden :wink: .
Gruß
Hanjo

_________________
Wer seine Träume erfüllen will, muss erst einmal aufwachen
http://www.hanjo-sverige.se


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 31. August 2011 16:03 
Alter Schwede
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Registriert: 6. Dezember 2006 11:31
Beiträge: 3154
Wohnort: Västerås
Ich gebe Hanjo recht. Rechtlich legal gibt es da wohl wenige Möglichkeiten das so wie gewünscht zu machen. In der Praxis mag es andere geben, die das machen, ist aber, wie Hanjo auch sagte, unter Umständen problematisch. Ich selber habe mich dann damals eben abgemeldet und verzichte seither auf die Adresse in Deutschland. Man kommt meist auch ohne klar :)

Grüsse
Wiebke


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 24. Oktober 2011 19:33 
Stiller Beobachter

Registriert: 24. Oktober 2011 18:59
Beiträge: 1
Hej,

bin neu im Forum und hab zum Thema Zweitwohnsitz Deutschland noch ein paar Fragen, wäre super wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Also ich bin seit fast 4 Jahren mit einem Schweden zusammen, der auch in Schweden gemeldet ist weil er dort Arbeitet, er Pendelt jede Woche von Deutschland nach Schweden und umgekehrt. (Er Arbeitet 7/7 eine Woche Arbeit und eine frei )
Also hält er sich in beiden Ländern gleich lange auf. Ich selber habe eine Tochter von 9 Jahren und wir bekommen jetzt noch ein gemeinsames Kind. Wir brauchen jetzt eine grössere wohnung (in Deutschland) die ich aber nicht alleine mit meiner Tochter + Babybauch anmieten kann. Gibt es da denn keine Möglichkeit das er hier seinen 2. Wohnsitz anmeldet damit wir die Wohnung gemeinsam anmieten können? Oder wäre es einfacher wenn er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und trotzdem in Schweden arbeitet?

Tack så mycket

Jenny


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 25. Oktober 2011 09:56 
Teilnehmer
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Registriert: 28. Juli 2010 12:51
Beiträge: 45
Hallo!

Varamon hat geschrieben:
Gibt es da denn keine Möglichkeit das er hier seinen 2. Wohnsitz anmeldet damit wir die Wohnung gemeinsam anmieten können?

Er kann durchaus einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und zugleich seinen schwedischen Wohnsitz behalten. Allerdings wird dieser deutsche Wohnsitz dann von den deutschen Behörden nicht als Zweit-, sondern als Erstwohnsitz betrachtet. Er hätte dann gewissermaßen zwei Erstwohnsitze.

Wie es steuerlich abläuft, das hängt davon ab, wie lange er sich in welchem Land aufhält. Und hier muss man durchaus die Tage zählen. Die Schweden werden ihn nur dann aus der Steuerpflicht entlassen, wenn er sich nachweisbar weniger als 185 Tage im Kalenderjahr in Schweden aufgehalten hat. Sollte er sich nachweisbar weniger als 185 Tage in Schweden aufhalten, dann bräuchte er vermutlich auch eine deutsche Krankenversicherung.

Evtl. empfiehlt es sich, einen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht hinzuzuziehen.

MfG
Gerhard


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 25. Oktober 2011 10:38 
Alter Schwede
Alter Schwede
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Registriert: 6. Dezember 2006 11:31
Beiträge: 3154
Wohnort: Västerås
Hej,
da er aus der Krankenversicherung rausfallen kann und dann selber eine zahlen müsste, unter Umständen eine Deutsche, kann es sein, dass es günstiger und vor allem leichter ist, wenn er in Schweden gemeldet bleibt, also auch steuerlich.
er darf sich ja im Grunde aufhalten wo er will und so lange er keinen Antrag auf irgendwas stellt, rechnet auch kein Staat die Tage von selbst nach.
Was ich nicht verstehe: Wieso kannst Du keine Wohnung anmieten? Wichtig ist doch eigentlich für den Vermieter nur, dass Ihr die bezahlen könnt. Wenn Dein "Mann" also bei der Wohnungssuche dabei ist und klar ist, dass er seinen Teil der Miete zahlt, braucht er ja nicht im Vertrag stehen. Und selbst das wäre ja kein Problem. Du kannst offiziell ja als Mieterin stehen und er wohnt eben ab und an bei Dir. Ein Vermieter will nur Sicherheit, dass er das Geld bekommt. Anders ist die Sache, wenn Du die Miete vom Amt bezahlt bekommst. Dann ist es natürlich schwerer. Denn sobald die merken, dass da noch ein Verdienst ist, egal in welchem Land, dann streichen sie Dir natürlich das Geld oder kürzen es. Die rechnen dann sofort genau nach wie lange er bei Dir ist. Da müsstet IHr dann schon richtig nachweisen, dass er nur ab und an zu Besuch ist und dann kann es wieder sein, dass sie die grössere Wohnung trotzdem ablehnen.
Wenn Du aber selbst zahlst, würde ich das gar nicht so sehr zum Thema machen wie oft er da ist für den Vermieter. Er ist halt Schwede, der mit Dir eine Wohnung mieten will und am Ende unterschreibst Du eben den Vertrag, das ist doch legitim. Machen andere Paare auch, dass nur einer im Vertrag steht.

Ich hoffe das klärt sich für Euch.
Auf lange Sicht denke ich mal, dass Ihr Euch für ein Land entscheiden müsst. Auf die Dauer ist das ganz schön schwer so. Zumal er ja dann immer eine Woche lang nicht sein Kind sehen kann. Ich drück Dir die Daumen. Du könntest überlegen, dass Du so lange Du in Elternzeit bist, nach Schweden gehst. Du bekommst dann sogar hier Elterngeld, wenn Du richtig hier angemeldet bist. Dazu musst Du aber den Nachweis der Familienkasse mitbringen, dass Du in Deutschland noch nichts bekommen hast und dass Du vorher in Deutschland gearbeitet hast. Damit bist Du berechtigt.

Grüsse
Wiebke


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 Betreff des Beitrags: Re: Hauptwohnsitz Schweden - Zweitwohnsitz Deutschland
BeitragVerfasst: 25. Oktober 2011 13:37 
Teilnehmer
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Registriert: 28. Juli 2010 12:51
Beiträge: 45
Hej!

Imrhien hat geschrieben:
er darf sich ja im Grunde aufhalten wo er will und so lange er keinen Antrag auf irgendwas stellt, rechnet auch kein Staat die Tage von selbst nach.

Oh doch! Wenn Staaten Geld haben wollen, dann werden sie erfinderisch. Und dann werden auch schon mal Tage gezählt, bzw. vom potenziellen Steuerzahler verlangt, dass er die Mindest-Abwesenheitsdauer von 185 Tagen - z.B. durch Vorlage der Flugtickets - nachweist. Da macht Schweden keine Ausnahme. (Ein Bekannter von mir ist im Moment in genau dieser Situation, und ich war es - in Bezug auf die Niederlande - auch schon mal.)

Imrhien hat geschrieben:
Wichtig ist doch eigentlich für den Vermieter nur, dass Ihr die bezahlen könnt. Wenn Dein "Mann" also bei der Wohnungssuche dabei ist und klar ist, dass er seinen Teil der Miete zahlt, braucht er ja nicht im Vertrag stehen.

Doch, der Vermieter hat sogar ein sehr großes Interesse daran, dass beide Partner im Mietvertrag stehen. Dann haften sie nämlich gesamtschuldnerisch. Soll heißen, bei Zahlungsausfall eines Mieters kann sich der Vermieter die geschuldete Miete in voller Höhe beim anderen Mieter holen.

MfG
Gerhard


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