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Schweden und Norwegen - Fähre, Urlaub, Reisen & Meer

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 Betreff des Beitrags: Grenzpendler DE-DK-SE
BeitragVerfasst: 26. November 2011 15:33 
Hej alihop!
Vielleicht hat von euch jemand Ahnung, ob ich was falsch mache, oder das Leben wirklich so easy ist.

Folgende Situation
- ich arbeite in Dänemark und wohne in Skåne
- bin also so täglicher Grenzgänger SE-DK-SE
- ich zahle in Dänemark meine Steuern und bin dort auch Krankenversichert
- ich bin verheiratet und meine Frau wohnt noch in Deutschland
- ich bin noch immer in Deutschland gemeldet und zwischen Dänemark und Deutschland Grenzpendler, ohne Wohnsitz in Dänemark
- dementsprechen über das E106 auch in Deutschland krankenversichert
- bin also Wochenendpendler nach Deutschland
- für Schweden habe ich eine Aufenthaltsgenehmigung "aus eigenen Mitteln" bekommen und bin im Folkbok mit meiner schwedischen Adresse registriert
- habe eine dänische und schwedische Personennummer
- bin in Schweden aber nur über die EU-Versicherung der dänischen Krankenversicherung versichert (wenn überhaupt)
- mein Auto ist in SE registriert

Folgende Fragen
- kann man zwei E106 beantragen, einmal für Deutschland und einmal für Schweden?

Und was mir besonders suspekt vorkommt:
- ich zahle nur in DK Steuern, habe ich nicht auch noch irgendwelche Verpflichtungen ggü Deutschland oder Schweden?

Vielleicht ist ja jemand in der selben Situation und kann mein Gewissen etwas beruhigen...
Tackar!
Steffen


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzpendler DE-DK-SE
BeitragVerfasst: 5. Dezember 2011 10:45 
Schwedenfreund
Schwedenfreund
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Beiträge: 346
Wohnort: muss noch geheim bleiben
Berlin_in_Schweden hat geschrieben:
Und was mir besonders suspekt vorkommt:
- ich zahle nur in DK Steuern, habe ich nicht auch noch irgendwelche Verpflichtungen ggü Deutschland oder Schweden?


Es gibt verschiedene Ansätze, je nach den beteiligten Ländern. Manchmal ist man steuerpflichtig, wo man hauptsächlich wohnt; manchmal, wo man Staatsbürger ist; manchmal, wo man arbeitet. Meistens kann man bezahlte Steuern anderswo von der Steuerschuld abziehen. Im Einzelnen wird dies durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Ich glaube aber, für S, DK und D gilt: man zahlt dort Steuer, wo das Geld verdient wird.

_________________
Alla dessa dagar som kom och gick, inte visste jag att det var livet.

---Stig Johansson


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