Hallo Stavre,
ich meinte das so: Wenn man in Deutschland irgendwo, sagen wir mal in München wohnt und arbeitet. Dann kündigt man selber, weil der Ehepartner in Hamburg eine Stelle hat, dann hat man Anrecht auf Arbeitslosengeld, obwohl man gekündigt hat. Wegen der Familienzusammenführung. Heisst, man muss und darf in so einer Situation kündigen und ist trotzdem abgesichert. Ob man dazu immer ein Recht hat oder das nur in einzelnen Fällen so gehandhabt wird, das weiss ich nicht sicher. Aber ich hatte da mal was gelesen, dass es das gibt. Und da dachte ich, dass man dann in dem Falle doch auch im Ausland ein Anrecht darauf haben müsste. Wenigstens die 3 Monate, die man mit diesem Formular in Schweden Arbeit suchen darf und trotzdem Geld bekommt. Kann aber sein, dass ich da nur auf dem romantischen Holzweg bin. Wäre halt schön...
Liebe Grüsse nach Jämtland, aus dem Västmanland
Imrhien