Das mit dem Zahnarztbesuch scheint noch eines der ungelösten schwedischen Rätsel zu sein.
Nach meinen Recherchen bin ich jedenfalls auf folgenden Wissensstand gekommen, wobei ich mich nur auf EU/ESS-Bürger beschränke:
Wer folkbokförd ist und auch seinen Wohnsitz (siehe Definition von bosättning in meinem letzten posting) in Schweden hat, ist von Ausnahmen abgesehen (z.B EU-Rentner) auch durch den Landsting krankenversichert, wobei die Behandlungskosten demnach vom Landsting getragen werden aber nicht von der försäkringskassa, welche noch mehr umfassende soziale Leistungen liefern kann. Wie das mit den Zahnarztkosten ist, sei mal dahingestellt.
Um folkbokförd sein zu dürfen, müssen neben dem Merkmal der bosättning auch die Bedingungen der EU-Direktive 2004/38/EG (
http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html ) erfüllt sein.
Wer länger als ein Jahr in Schweden arbeitet und dies durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen kann, erfüllt das Merkmal der bosättning und ist damit auch über den Landsting versichert. Mitgezogene Angehörige sind dann auch mitversichert, da 1. folkboföring. 2. uppehållsrätt 3. bosättning ebenfalls vorliegen.
Wer in Schweden selbständig ist, ist ebenfalls versichert. Meiner Ansicht nach ist es auch ein gangbarer Weg, wenn der frisch einreisende EU-Bürger eine Firma (enskild företagare) beim skatteverk anmeldet, um gleich folkbokförd zu werden und um seinen F-skattesedel zu erhalten. Dazu reicht ein halbwegs glaubhaftes Geschäftskonzept und der Nachweis der letzten deutschen Steurerbehörde, das keine Steuerschulden vorliegen, aus. Dann sind der Selbständige und seine Angehörigen krankenversichert. Davon darf ich aus meinen Erfahrungen jedenfalls ausgehen. Am Anfang sind Steuerzahlungen noch nicht fällig. Die kommen erst nach der ersten Steuererklärung. Umsätze müssen am Anfang auch nicht vorliegen. Sollte man merken, dass die Geschäftsidee nicht richtig aufgeht, ist eine gleichzeitig Jobsuche immer noch möglich, bis eine Festanstellung gefunden worden ist. Am Anfang sollte keine AB gegründet werden, da die Auflösung der AB recht teuer ist. Die Tätigkeit als enskild företagare kann auch vörübergehend ruhen. Dadurch entstehen keine Kosten. Beim enskild förtetagere gehen über 50% des Gewinns für Steuern/Sozialabgaben/Renteneinzahlung weg. In Deutschland ist dies in etwa aber auch der Fall.
Wer nach Schweden als Arbeitssuchender kommt und Arbeitslosengeld bezieht, ist meines Wissens noch in Deutschland versichert. Wer Rentner ist, ist ebenfalls über eine ausländische Krankenkasse versichert ( mehr unter
http://www.swedenabroad.com/Page____43458.aspx ). Studenten müssen sich auch selbst versichern, da sie per Definition ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben.
Ein Tourist aus Deutschland braucht übrigens keine Auslandsreiseversicherung, wenn er in Deutschland krankversichert ist. Ein Tourist darf sich für maximal drei Monate in Schweden aufhalten. Für einen eventuellen Krankenrücktransport per Flugzeug wäre eine extra Auslandsreiseversicherung sicher sinnvoll.
Mein Güte ist das alles kompliziert. Wer den vollen Durchblick hat, kann sich ja beim Landsting oder der F-Kassa bewerben

. Ich habe diesen Durchblick leider nicht. Gute Gesundheit!