Hej,
in manchen Fällen musst Du eine Abmeldung aus Deutschland beilegen. Einen Schrieb darüber, dass Du keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland hast. Die Regelungen scheinen da nicht eindeutig zu sein, oder jeder försäkringskassan Mitarbeiter macht das wie er will. Keine Ahnung. Hab schon beides erlebt, dass es verlangt wurde und dass nicht. Bei uns wurde es für Kindergeld und auch für Elterngeld verlangt. Wir mussten bei der Familienkasse in Deutschland anrufen. Gerade beim Elterngeld waren die überfordert, denn sowas hatten die dort noch nie gehabt. Die haben einen Brief aufgesetzt in dem sie schrieben, dass wir keinen Anspruch auf Elterngeld hätten. Damit war es dann kein Problem.
Kümmer Dich am Besten lieber um beides, Kindergeld und Elterngeld. Denn komischerweise ging das bei uns nicht in einem Rutsch, obwohl es die gleiche försäkringskassan ist. Die sind eben speziell.
Elterngeld ist für den Fall angebracht (daher solltest Du auf alle Fälle auch einen Beleg der Anstellung dort einreichen, arbetsgivareintyg oder Vertrag). Wenn Dein Kind mal krank ist oder Du aus irgendwelchen Gründen gerne mal weniger arbeiten möchtest um mit dem Kind zusammen zu sein, kannst Du darüber einen Teil des Gehaltes wieder bekommen. Doch vorsicht: Für Dich gelten andere Summen, da das Kind in Deutschland geboren wurde. Du darfst das nicht mit dem vergleichen was die Kollegen dafür bekommen. Trotzdem kann es interessant sein.
Am Anfang habe ich mich gewundert wieso die hier alle so lange Urlaub machen im Sommer. 8 Wochen sind keine Seltenheit (ehrlich wahr, selbst in einer Firma bei der man das nicht erwarten würde, wegen internationalem Geschäft). Die nehmen 4 wochen Urlaub und den Rest Überstunden oder (eher die Regel) Elternzeit.
Grüße
Wiebke