Schweden Forum

Schwedisch-Freunde unter sich: Das beliebte Schwedenforum vom Schweden-Tor. Diskussionen und Tipps zu Schweden und Lappland, zu Urlaub und Reise, zum Auswandern, Arbeiten und Studieren.

Schweden
Aktuelle Zeit: 23. Mai 2012 08:39

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Schweden und Norwegen - Fähre, Urlaub, Reisen & Meer

Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Doppelbesteureung, freistellungsanträge, usw ...
BeitragVerfasst: 11. Juni 2010 17:18 
Hi!

Ich bin gebürtiger Schwede mit Deutschen eltern. In den letzten 10 Jahren habe
ich in Deutschland als freiberuflicher Illustrator gearbeitet.
Jetzt bin ich wieder nach Schweden zurückgezogen. Ich arbeite auf Distanz
für ausschlißlich deutsche Kunden und möchte das auch weiterhin machen.

Noch bin ich aber in Deutschland gemeldet und zahle dort Steuern.
Auf die dauer geht das nicht, da man Steuern zahlen soll wo man lebt.
Das problem ist das es zwischen D und S ein Doppelbesteuerungsabkommen
gibt. Deutsche firmen müssen 25% des honorars fürs Finanzamt einbehalten,
ausser man beantragt einen Friestellungsantrag. Diese muß für jeder Auftrag
gemacht werden und dauert bis 6 Monate bis der ausgefüllt ist. Nicht schön
für meine Kunden und ein langes warten auf mein Geld. So ist das ganze mir
jedenfalls erklärt worden.

Meine Frage ist:
Wer hat hier Erfahrungen mit aufträgen aus Deutschland aber in Schweden
Steuern zahlen? Wer kann mir Rat geben?


Nach oben
   
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Doppelbesteureung, freistellungsanträge, usw ...
BeitragVerfasst: 11. Juni 2010 22:40 
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied

Registriert: 26. November 2006 18:26
Beiträge: 295
Hej Husky,
arbeitet das schwedische Finanzamt für eine Freistellungsbescheinigung sooo langsam?
Grüße Krümel7


Nach oben
  Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Doppelbesteureung, freistellungsanträge, usw ...
BeitragVerfasst: 12. Juni 2010 12:49 
Schweden Guru
Schweden Guru
Benutzeravatar

Registriert: 4. Januar 2008 21:20
Beiträge: 1211
Wohnort: Ronneby
Ich empfehle dir direkt mit dem schwedischen Finanzamt zu reden!
Die helfen nett und kompetent weiter!
Soweit mir bekannt, musst du dort versteuern wo dein Lebensmittelpunkt ist, dh, Einkuenfte durch Selbstständigkeit aus dem Ausland, sprich D, werden in S angegeben und versteuert. Anders bei Anstellung im Ausland (D), Einkommen wird dort besteuert aber durch das Doppelbesteuerungsabkommen muesstest du nicht nochmal in S versteuern. So bei uns jedenfalls.

Lycka till!
Heike

_________________
"Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit."
Joseph Joubert


Nach oben
  Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Doppelbesteureung, freistellungsanträge, usw ...
BeitragVerfasst: 13. Juni 2010 08:23 
Aktives Mitglied
Aktives Mitglied

Registriert: 26. November 2006 18:26
Beiträge: 295
Hej Husky,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann meinst du die Steuer, welche für Künstler einbehalten wird, die in D nur beschränkt stpfl. sind ( wenn der Künstler keine Ansässigkeitsbescheinigung vorweisen kann (§ 50 a des deutschen Einkommensteuergesetzes). Ist dies zutreffend?
Du kannst dir dieses Geld ja, wie du bestimmt bereits weist, vom Bundeszentralamt für Steuern zurückholen, wenn du eine Ansässigkeitsbescheinigung vorweisen kannst.
Meines Wissens nach ist die einzige Möglichkeit dies zu umgehen, die Vorlage eine Ansässigkeitsbescheinigug. Dass diese pro Auftrag gesondert ausgestellt werden muss, wäre mir neu.
Ich würde mich morgen nochmal melden, ggf. per PN, wenn ich meine Materialien hierzu durchgesehen habe.
Grüße nach Schweden
Krümel7


Nach oben
  Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Doppelbesteureung, freistellungsanträge, usw ...
BeitragVerfasst: 20. August 2010 22:21 
Hallo Husky,
ich empfehle, Rat von jemandem einzuholen, der sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen auskennt.
Denn es könnte für dich günstiger sein, dir die deutsche Quellensteuer abziehen zu lassen, weil das dann bereits endbesteuert sein könnte und du dafür in Schweden nicht mehr Steuern zahlen müsstest.
(Doppelbesteuerungsabkommen Artikel 17)
Habe ich lange Zeit so gemacht.


Nach oben
   
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ]   

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst neue Themen hier erstellen
Du darfst Antworten zu Themen hier erstellen
Du darfst deine Beiträge hier nicht ändern
Du darfst deine Beiträge hier nicht löschen
Du darfst keine Dateianhänge hier erstellen

Suche nach:
Gehe zu: